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Kultur: Ehen vor Gericht: Altes Leitbild

Das deutsche Scheidungsfolgenrecht ist nach wie vor auf die traditionelle Ein-Verdiener-Hausfrauenehe ausgerichtet. Die sieht wie folgt aus: Der Mann ist erwerbstätig, die Frau führt den Haushalt und erzieht die Kinder, keiner von beiden hat ein größeres Vermögen in die Ehe eingebracht.

Das deutsche Scheidungsfolgenrecht ist nach wie vor auf die traditionelle Ein-Verdiener-Hausfrauenehe ausgerichtet. Die sieht wie folgt aus: Der Mann ist erwerbstätig, die Frau führt den Haushalt und erzieht die Kinder, keiner von beiden hat ein größeres Vermögen in die Ehe eingebracht.

Geht die Ehe in die Brüche, greifen die Schutzvorkehrungen des Gesetzes zugunsten der Ehefrau, da sie auf eigenes Einkommen und eigene Altersvorsorge verzichtet hat. Hat der Ehemann während der Ehe durch seine Arbeit ein Vermögen von 300 000 Mark angespart, erhält sie davon 150 000 Mark. Hat er außerdem Rentenanwartschaften in Höhe von 2000 Mark erworben, werden davon auf ihr Rentenkonto 1000 Mark übertragen.

Unter Umständen hat die Ehefrau darüber hinaus Unterhaltsansprüche, eine absolute zeitliche Grenze gibt es dabei nicht. Dieses Ausgleichssystem kann dann zu unsachgemäßen Ergebnissen führen, wenn die Ehe nicht dem beschriebenen Leitbild entspricht, das dem Gesetzgeber vor Augen stand.

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