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Kultur: Ehen vor Gericht: Verhandlungssache

Eine Berliner Verkäuferin heiratet einen Unternehmer, dessen Einkommen drei Mal so hoch ist wie ihres. Sie zahlt Beiträge zur Altersvorsorge, er nicht.

Eine Berliner Verkäuferin heiratet einen Unternehmer, dessen Einkommen drei Mal so hoch ist wie ihres. Sie zahlt Beiträge zur Altersvorsorge, er nicht. "Mein Betrieb ist meine Alterssicherung", sagt er. Als die Ehe geschieden wird, wird dem Mann ein Versorgungsausgleich zu Lasten der Frau zugesprochen, obwohl sie viel weniger verdient. Wer den Bund der Ehe eingeht, ohne zugleich einen Ehevertrag abzuschließen, erlebt bei einer Scheidung mitunter unangenehme Überraschungen.

Der Rosenkrieg zwischen Barbara und Boris Becker wirft auf der anderen Seite die Frage auf, ob ein Ehevertrag das Papier wert ist, auf dem er geschrieben wurde. Da geht Boris Becker 1993 mit seiner Barbara zum Notar und schließt einen solchen Ehevertrag. Wird die Ehe geschieden, soll die Frau mit fünf Millionen abgefunden werden, Unterhaltsansprüche ausgeschlossen. Und jetzt, knapp acht Jahre später, das böse Erwachen für Boris. Vor dem US-Gericht hat der Kontrakt möglicherweise keinen Bestand.

Böse Überraschungen gibt es nach einer Scheidung immer wieder, meistens dann, wenn gerade kein Ehevertrag geschlossen wurde. Das gilt vor allem für Doppelverdiener, für die Ehe des wohlhabenden Erben, die Unternehmer- oder Freiberuflerehe, wie sie eingangs beschrieben wurde, aber auch für die Rentnerehe, die gemischt-nationale Ehe und die Wiederheirat. Je weiter sich der Ehetyp vom gesetzlichen Leitbild entfernt, desto dringlicher sollten die Scheidungsfolgen durch einen Ehevertrag auf die individuellen Verhältnisse abgestimmt werden.

Was gilt es beim Ehevertrag zu bedenken? Wo liegen die Fallstricke? Fachleute, insbesondere Notare, raten immer häufiger von der Gütergemeinschaft ab. Ihre Nachteile sind gravierend, vor allem weil jeder Ehegatte für die Schulden des anderen weitgehend haftet. Ein Beispiel: Geht der Ehemann ins Reisebüro und bucht für sich und seine Geliebte eine Weltreise, die er aber nicht bezahlt, kann das Reisebüro mitunter die Ehefrau voll in Anspruch nehmen.

Der Gegensatz zur Gütergemeinschaft ist die Gütertrennung durch einen Ehevertrag. Wird die Ehe geschieden, geht jeder mit seinem Vermögen aus der Ehe. Das erfordert erhöhte Wachsamkeit in der Ehe, vor allem auf Seiten des finanziell schwächeren Partners. Hat etwa der Mann das von seinem Einkommen ersparte Geld, das das ersparte Familieneinkommen darstellt, in Wertpapieren auf seinen Namen angelegt, so behält er dieses ganze Vermögen bei der Scheidung, der Frau stehen keine Ausgleichsansprüche zu. So können Zufälle der Vermögensverteilung während der Ehe, die mitunter nur darin bestehen, dass das Aktiendepot nicht auf beide Namen läuft, im Scheidungsfall zu Ungerechtigkeiten führen.

Nicht übersehen werden dürfen die erbrechtlichen Konsequenzen eines Vertrags mit Gütertrennung. Stirbt ein Partner, so steht dem anderen statt der Hälfte nur ein Viertel (maximal ein Drittel) des Nachlasses zu. Um diese Nachteile auszugleichen, ist ein gemeinschaftliches Testament erforderlich. Die Ehegatten können sich auch darauf beschränken, im Vertrag nur den Versorgungsausgleich auszuschließen, so dass jedem seine eigene Altersvorsorge verbleibt.

Auch Vereinbarungen über den nachehelichen Unterhalt sind prinzipiell eine sinnvolle Sache, weil sie helfen, die ohnehin emotionsbeladene Krisensituation zu rationalisieren. Immer wieder aber haben die deutschen Gerichte auch Fälle zu entscheiden, in denen darüber gestritten wird, ob ein Ehegatte den Ehevertrag missbraucht hat, um den anderen über den Tisch zu ziehen. Juristen sprechen dann von Sittenwidrigkeit. Allerdings sind die deutschen Gerichte bisher sehr zurückhaltend mit dem Verdikt der Sittenwidrigkeit. So der Bundesgerichtshof in einer Entscheidung aus dem Jahr 1996: Die Frau erwartete ein Kind und unterschrieb drei Tage vor der Hochzeit einen Ehevertrag, in dem sie auf die Durchführung des Versorgungsausgleichs und teilweise auf den Geschiedenenunterhalt verzichtete. Sie brachte zwei behinderte Kinder zur Welt und konnte wegen der umfassenden Betreuung keiner Erwerbstätigkeit nachgehen. Als es zur Scheidung kam, begehrte sie den Versorgungsausgleich. Der Bundesgerichtshof stellte sich auf den Standpunkt, von einer zu missbilligenden Ausbeutung einer Zwangslage der Ehefrau könne nicht die Rede sein, denn der Ehemann hätte ja von der Eheschließung ganz absehen können.

Wer einen notariellen Ehevertrag schließt, kann sich also in aller Regel darauf verlassen, dass dieser auch vor Gericht Bestand haben wird. Besondere Vorsicht ist jedoch geboten, wenn ein in Deutschland geschlossener Ehevertrag eines gemischt-nationalen Paares vor ein ausländisches Gericht kommt. Falls das Gericht sein eigenes Recht anwendet, ist es eine offene Frage, ob der deutsche Ehevertrag als gültig angesehen wird. Eine solche Situation ließ es Boris Becker ratsam erscheinen, in außergerichtlichen Verhandlungen erhebliche Zugeständnisse zu machen. Bei richtiger Beratung wird man darauf achten, den Vertrag vor dem deutschen Notar so abzufassen, dass er auch den ausländischen Vorschriften entspricht und im Heimatland des ausländischen Partners anerkannt wird.

Rüdiger Ernst

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