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Kultur: Ein bisschen Bürokratie muss sein Kunsthändler diskutieren bei einer Tagung in Berlin

Der klassische Kunsthändler ist nicht immer gleich der Mörder, aber sein Image speist sich landläufig aus den dubiosen Gestalten, die er in Kriminalfilmen abgibt. Tatsächlich weckt das von Diskretion lebende Metier Misstrauen und bietet Stoff für Mythenbildung.

Der klassische Kunsthändler ist nicht immer gleich der Mörder, aber sein Image speist sich landläufig aus den dubiosen Gestalten, die er in Kriminalfilmen abgibt. Tatsächlich weckt das von Diskretion lebende Metier Misstrauen und bietet Stoff für Mythenbildung. Den Rest besorgt der Schwarzhandel, der seine Schatten auf die gesamte Branche wirft.

Alexander Sandmeier, Vorstandssprecher des 2000 gegründeten Deutschen Kunsthandelsverbands, möchte dem entgegenwirken, und so ist ein Verhaltenskodex für ihn das Herzstück des Verbands, dem mittlerweile rund 200 Kunst- und Antiquitätenhändler angehören. Aufnahmekriterien sind ein fünfjähriger Berufsnachweis und die Befolgung der ethischen Normen des kaufmännischen Handelns. Hinzukommt selbstredend die Prüfung der Echtheit, aber auch die Vergewisserung, dass ein Kunstwerk von seinem rechtmäßigen Eigentümer gekauft wird, dass es nicht aus einem Ausgrabungsort gestohlen wurde, nicht der Geldwäsche dient oder aber widerrechtlich aus seinem Ursprungsland exportiert wurde.

Im Grunde orientieren sich diese Gebote an den Unesco-Konvention über „Maßnahmen zum Verbot und zur Verhütung der unzulässigen Einfuhr, Ausfuhr und Übereignung von Kulturgut“. Dennoch ging es auf dem Symposium „Kulturgutschutz und Kulturwirtschaft“, zu dem der Kunsthandelsverband in dieser Woche ins Deutsche Historische Museum geladen hatte, hoch her.

Anno 1970 hat die Bundesrepublik das Übereinkommen mitgestaltet und gezeichnet – die Ratifizierung und Umwandlung in nationales Recht stehen bis heute aus, werden aber derzeit vorbereitet. Groß war der Informationsbedarf und lebhaft die Diskussion mit dem international besetzten Podium. Während Wolf-Dieter Heilmeyer von der Antikensammlung Berlin einen Antikenpass forderte, um Raubgrabungen zu verhindern, plädierten die Kunsthändler für eine marktverträgliche Regelung. Denn strittig ist nicht das eindeutige Raubgut, sondern der „gutgläubige Erwerb“. Der Händler muss diesen mit verschärfter Sorgfaltspflicht, mit einer lückenlosen Provenienz belegen. Reizthema war zudem die Verjährungsfrist, die in Deutschland bislang zwei Jahre beträgt. Mit dem Schweizer Beispiel einer Gewährleistung von 30 Jahren, löste Andrea F.G. Raschèr vom Berner Bundesamt für Kultur heftige Proteste aus. Dennoch erntete der nonchalante Vortrag des „Kunsthändlerschrecks“ auch Heiterkeit und bot praktische Tipps wie die Einführung eines UNESCO-Labels. „Das Meiste wird hier ohnehin jetzt schon befolgt“, so Raschèr. Den Mehraufwand möge man den Kunden in Rechnung stellen, denn Sammler wollen vor allem keine Scherereien.

Das Problem der befürchteten Aktenberge stand am Ende ungelöst im Raum. In der Schweiz hat Raschèr 89 Veranstaltungen bis zur Gesetzesverabschiedung benötigt. Bis eine Vorlage in Deutschland Bundestag und -rat passiert, treibt der Kunsthandelsverband die notwendigen Debatten voran.

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