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Suhrkamp bleibt Suhrkamp? Das Traditionshaus kann in eine Aktiengesellschaft umgewandelt werden, welche Folgen das für das Verlagsprofil hat, ist noch nicht auszumache.

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Update

Entscheidung im Suhrkamp-Verfahren: Suhrkamp: "Das ist der Befreiungsschlag"

Sieg für Ulla Unseld-Bérkewicz, Mitgesellschafter Hans Barlach hat verloren: Das Landgericht Berlin gibt dem Suhrkamp Verlag Recht. Die Unseld-Familienstiftung kann das Traditionshaus nun in eine Aktiengesellschaft umwandeln.

Im jahrelangen Streit um den Suhrkamp Verlag hat das Landgericht Berlin grünes Licht für den Sanierungsplan des Traditionshauses gegeben. Das geht aus einem Urteil vom 20. Oktober hervor, das jetzt bekannt wurde. Der Verlag kann nun von einer Kommandit- in eine Aktiengesellschaft umgewandelt werden - wie seit dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens im Mai 2013 von der Familienstiftung gewünscht.

Mitgesellschafter Hans Barlach, der 39 Prozent am Verlag hält, verliert damit weitreichende Mitspracherechte. Er behält zwar seinen Anteil von 39 Prozent am Unternehmen, kann aber durch die Konstruktion der Aktiengesellschaft mit Geschäftsführung und Aufsichtsrat nicht mehr ins Alltagsgeschäft eingreifen. Zudem muss er laut Insolvenzplan auf Forderungen an den Verlag in Höhe von gut 2,5 Millionen Euro verzichten, bei Unseld-Berkéwicz sind es sogar 4,5 Millionen. Für Barlachs Schweizer Medienholding sagte Verwaltungsratspräsident Carl Ulrich Mayer, man werde die Entscheidung prüfen. „Wir halten jede Lösung für sinnvoll, die das Fortkommen des Verlages sichert.“ Das allerallerletzte Wort ist also noch nicht gesprochen, aber die Weichen sind doch klar gestellt.

Die Siegerin: Verlagschefin Ulla Unseld-Bérkewicz.
Die Siegerin: Verlagschefin Ulla Unseld-Bérkewicz.

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„Das ist der Befreiungsschlag, auf den wir schon so lange gewartet haben“, frohlockte wiederum der vom Verlag bestellte Generalbevollmächtigte Frank Kebekus. „Jetzt kann die Umwandlung des Verlags von einer Kommandit- in eine Aktiengesellschaft vollzogen werden.“ .

Das Gericht hielt die Nachteile für Barlach für geringer als den Nachteil, den eine weitere Verzögerung des Insolvenzplans bedeutet hätte. Auch sei es fraglich, wie lange Suhrkamp mit seinen derzeit 136 Arbeitnehmern den Geschäftsbetrieb im Insolvenzverfahren noch fortsetzen könne, heißt es in dem Gerichtsbeschluss.

Das Gericht verwies auch auf die Proteste von Suhrkamp-Schriftstellern

Zudem verwies die Kammer auf einen Protestbrief von 183 bekannten Suhrkamp-Schriftstellern, die sich im vergangenen Herbst gegen einen „maßgeblichen Einfluss“ Barlachs auf die Geschicke des Verlags verwahrt hatten. „Die Gefahr des Abwanderns von namhaften Autoren ist demnach real existent“, warnen die Richter.

Barlachs Medienholdung muss die Kosten des Verfahrens tragen, eine weitere Rechtsbeschwerde seinerseits lässt das Gericht nicht zu. Der Hamburger Medienunternehmer, Enkel des Bildhauers Ernst Barlach, ist seit Jahren mit Verlagschefin Unseld-Berkéwicz zerstritten. Bei dem andauernden Hin und Her der Klagen und Rechtsbeschwerden hat er zwar immer wieder Etappensiege errungen, zuletzt im Juli dieses Jahres, als der Bundesgerichtshof in Karlsruhe ihm Recht darin gab, dass das Landgericht Berlin sich mit seiner Beschwerde gegen den Insolvenzplan der Familienstiftung befassen muss.

Der Verlierer: Hans Barlach, Minderheitengesellschafter bei Suhrkamp. Seine Schweizer Medienholding hält 39 Prozent der Verlagsanteile.
Der Verlierer: Hans Barlach, Minderheitengesellschafter bei Suhrkamp. Seine Schweizer Medienholding hält 39 Prozent der Verlagsanteile.

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Aber es war alles vergeblich: Unseld-Berkéwicz, die Witwe des einstigen Firmenpatriarchen Siegfried Unseld mit 61 Prozent der Anteile, kann nun durchstarten. Barlach scheint nun endgültig mit seinem Versuch gescheitert zu sein, den Insolvenzplan zu vereiteln. Laut Börsenblatt bleibt Barlach nur die Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe, die derzeit ruht und, so das Börsenblatt, "nach Ausschöpfung des ordentlichen Rechtswegs wieder aufleben wird".

Die Verfassungsklage betrifft den Grundsatz des "fairen Verfahrens" sowie das novellierte Insolvenzrecht selbst: Barlach zufolge beschneidet es die Eigentumsrechte von Gesellschaftern wie ihm. Aufschiebende Wirkung hat die Verfassungsklage jedoch dem Börsenblatt zufolge nicht, wenn Barlach Recht bekommt, könnte ihm bestenfalls eine Entschädigung gezahlt werden.

Der Sanierungsplan kann Anfang 2015 umgesetzt werden, sagt Suhrkamp

Nach Angaben einer Sprecherin geht Suhrkamp nun davon aus, dass die wesentlichen Maßnahmen des Sanierungsplans nun im ersten Quartal des kommenden Jahres umgesetzt werden können. Zwar muss das Amtsgericht Berlin-Charlottenburg das im August 2013 eröffnete Insolvenzverfahren noch aufheben, auch muss die Eintragung der neuen Rechtsform ins Handelsregister erfolgen. Aber dies sei ein rein formaler Akt, weil das Gericht dem Plan ja schon im Januar zugestimmt habe, sagte der Generalbevollmächtigte Kebekus. Derzeit trifft Suhrkamp nun die Vorbereitungen für die Umwandlung von einer Kommandit- in eine Aktiengesellschaft. Tsp (mit dpa)

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