zum Hauptinhalt

Kultur: Euthanasie: Tötung auf Verlangen - Deutschland verbietet aktive Hilfe - aber wo ist die Grenze?

Als passive Sterbehilfe - Sterbenlassen - wird im Allgemeinen das Nichtbeginnen oder, viel schwieriger, das Beenden einer aussichtslosen Behandlung Sterbender bezeichnet. Der Arzt verzichtet auf lebensverlängernde Maßnahmen - wobei umstritten ist, wann der Vorgang des Sterbens beginnt.

Als passive Sterbehilfe - Sterbenlassen - wird im Allgemeinen das Nichtbeginnen oder, viel schwieriger, das Beenden einer aussichtslosen Behandlung Sterbender bezeichnet. Der Arzt verzichtet auf lebensverlängernde Maßnahmen - wobei umstritten ist, wann der Vorgang des Sterbens beginnt. In einer rechtlich noch nicht verbindlichen schriftlichen Patientenverfügung (siehe unten) kann man sich eine sinnlos gewordene Therapie verbitten. Zur Lebenserhaltung um jeden Preis sind Ärzte weder nach der Rechtsprechung noch nach dem Berufsrecht verpflichtet, wohl aber zur schmerzlindernden - palliativen - Behandlung unheilbar Schwerstkranker bis zuletzt. Eine wirksame Schmerzlinderung ist auch dann notwendig und zulässig, wenn sie den Tod unbeabsichtigt beschleunigt. Eine übliche Methode der passiven Sterbehilfe ist die Nichtbehandlung einer Lungenentzündung ("Freund des alten Menschen" genannt) bei Sterbenden.

Aktive Sterbehilfe selbst auf dringenden Wunsch eines Kranken ist als "Tötung auf Verlangen" in Deutschland nach dem Strafgesetzbuch (§ 216) nach wie vor verboten und mit Gefängnis bis zu fünf Jahren bedroht. In Ländern, die eine aktive Euthanasie zulassen, töten Ärzte ihre Patienten mit oder auch gegen deren Willen mit Giftspritzen oder -infusionen. Palliativmediziner berichten übereinstimmend, dass Schwerstkranke, deren Leiden wirksam gelindert werden, nicht mehr nach Tötung verlangen.

Wo die Grenzen zwischen aktiver und passiver Sterbehilfe verlaufen, ist zum Teil umstritten. Einige vor allem unter Ärzten viel diskutierte Beispiele: Gibt der Arzt einem Sterbenden sehr hohe Schmerzmitteldosen in der Absicht, seine Beschwerden zu lindern, dann erfüllt er seine Pflicht. Gibt er sie aber in der Absicht, sein Leben zu verkürzen, handelt er gesetzwidrig. Zwei Maßnahmen des Sterbenlassens werden oft als aktives Töten empfunden: Das Abstellen eines Beatmungsgeräts, und die Entfernung der Magensonde zur künstlichen Ernährung irreversibel Bewusstloser, die dann langsam verhungern.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false