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Kultur: FFA macht zusätzliche 60 Millionen Mark locker

Der Filmförderungsanstalt (FFA) stehen nach einem Vergleich mit der Videowirtschaft rund 60 Millionen Mark mehr an Fördermitteln für den deutschen Film zur Verfügung. Bei dem jetzt in München beigelegten Rechtsstreit ging es um die bisher strittige Videoabgabe zu Gunsten der Filmförderung.

Der Filmförderungsanstalt (FFA) stehen nach einem Vergleich mit der Videowirtschaft rund 60 Millionen Mark mehr an Fördermitteln für den deutschen Film zur Verfügung. Bei dem jetzt in München beigelegten Rechtsstreit ging es um die bisher strittige Videoabgabe zu Gunsten der Filmförderung. Die Videobetreiber wollten verfassungsrechtlich klären lassen, ob die im Filmförderungs-Gesetz vorgesehene Videotheken-Abgabe an die Filmförderungsanstalt rechtmäßig ist. Der Vergleich war möglich geworden, nachdem Staatsminister Michael Naumann als Rechtsaufsicht der FFA zugestimmt hatte. Wie die in Berlin ansässige FFA am Freitag mitteilte, haben die Videoprogrammanbieter und Betreiber von Videotheken jetzt sämtliche Zahlungsvorbehalte zurückgenommen. Damit würden die bisher geschuldeten Abgabebeträge aus den Jahren 1986 bis 1998 in voller Höhe entrichtet. Die Videotheken hatten bisher 40 Millionen Mark gezahlt. Für die Nachzahlung wurde den Videothekenbetreibern ein Nachlass von 20 Prozent und den Videoprogrammanbietern von 25 Prozent eingeräumt. Über die Verteilung der Gelder wird nach Billigung des Vergleichs durch das Bundesverfassungsgerichts beraten.

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