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Kultur: Filmfördergesetz dem digitalen Zeitalter angepasst

Das Bundeskabinett hat den von Kulturstaatsminister Bernd Neumann vorgelegten Entwurf für ein geändertes Filmfördergesetz beschlossen. Da Filme zunehmend im Internet ausgewertet werden, wird die Sperrfrist für Video-on-Demand von 9 auf 6 Monate verkürzt, entsprechend der Frist für DVDs.

Das Bundeskabinett hat den von Kulturstaatsminister Bernd Neumann vorgelegten Entwurf für ein geändertes Filmfördergesetz beschlossen. Da Filme zunehmend im Internet ausgewertet werden, wird die Sperrfrist für Video-on-Demand von 9 auf 6 Monate verkürzt, entsprechend der Frist für DVDs. Damit wird dem geänderten Nutzerverhalten Rechnung getragen. Vor dem Ende der Frist dürfen Filme ausschließlich im Kino ausgewertet werden. So schützt das Gesetz weiter die Filmtheater, die derzeit ohnehin die kostspielige digitale Umrüstung leisten müssen. Da etliche Produzenten und Verleiher ihre Filme selber zweitauswerten, hatte es immer wieder Streit um die Sperrfrist gegeben.

Das Gesetz regelt die Finanzierung der Filmförderanstalt über Filmabgaben vonseiten der Kinos, der Videowirtschaft, Onlineanbieter und TV-Sender. Auch hier wird beschleunigt: Nachdem es bis 2011 juristische Auseinandersetzungen vor allem um die Abgabe der Fernsehsender gab, sollen die Zahlungen nur noch für zweieinhalb Jahre – statt bisher fünf – festgelegt werden. So kann das Abgabesystem schneller der Marktdynamik angepasst werden. Die SPD kritisiert an der Novelle, dass die Zugangsanbieter, also Kabel- und Telekommunikationsunternehmen, die indirekt an Filmen verdienen, weiter keine Abgaben zahlen müssen.

Ebenfalls neu: FFA-geförderte Filme sollen in einer „barrierefreien“ Fassung mit Audiodeskription für Sehbehinderte und Untertiteln für Hörgeschädigte zugänglich sein. So soll Behinderten die Teilhabe an Filmen erleichtert werden. chp

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