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Filmförderung: Der 100-Millionen-Deal

Darf der Bund die Filmförderung regeln? Oder ist sie Ländersache? Karlsruhe kündigt für Dienstag ein Urteil über die Filmförderung an.

Am 8. Oktober hatte das Bundesverfassungsgericht den klagenden Großkinobetreiber und seine Gegner angehört, am morgigen Dienstag wird Karlsruhe sein Urteil zur deutschen Filmförderung verkünden. Es geht um die Frage, ob der Bund die Förderung trotz Kulturhoheit der Länder regeln darf und ob die Pflichtabgaben der Filmverwerter – Kinos, Fernsehen, DVD-Wirtschaft – gerecht verteilt sind. Die UCI-Kinos jedenfalls wollen nicht mehr für kleine Filme zahlen müssen, die keine Kasse machen. „Es geht ums Ganze“, hatte die Schauspielerin Iris Berben, Präsidentin der Deutschen Filmakademie, im Oktober gesagt. Zumindest um sehr viel, um rund 100 Millionen Euro, etwa ein Drittel der staatlichen Filmförderung. Im Oktober hatten die acht Karlsruher Richter signalisiert, dass sie Verständnis für die Sorgen der Branche haben: Voraussichtlich werden sie nur in Detailfragen Einwände gegen die jetzige Regelung erheben. Kulturstaatsministerin Monika Grütters hofft jedenfalls, dass „wir die Erfolgsgeschichte des Filmförderungsgesetzes weiterschreiben können“. Ihr Vorgänger Bernd Neumann hatte eindringlich gewarnt: „Wer dieses System zum Einsturz bringt, zerschlägt unser gesamtes Filmfördersystem.“

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