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Profi-Fotografen bei der Arbeit.

© Imago

Fotobeschränkungen bei Konzerten: Der ewige Grabenkampf

Immer wieder gibt es Ärger um die Bedingungen für Fotografen bei Popkonzerten. Auch jetzt beim Berlin-Auftritt von Neil Young. Betroffen sind vor allem die Nachrichten- und Bildagenturen.

Jedes Smartphone hat eine Kamera. Mit Glück, etwas Talent und einem günstigen Blickwinkel gelingen auf Konzerten gute Aufnahmen. Es wird sogar so viel fotografiert, dass die Fans weiter hinten sich ganz schön den Hals verrenken müssen beim Slalom-Gucken um die Displays herum.
Angesichts der bei jedem Aufritt entstehenden Bildermasse erscheint es einigermaßen befremdlich, dass für professionelle Konzertfotografen – besonders bei großen Events – häufig strenge Auflagen gelten. In der Regel müssen Fotografen und Agenturen einen Vertrag mit dem Management der Künstler abschließen, der festlegt, wie lange und von wo aus fotografiert werden darf. Dieser wird ihnen über die Konzertveranstalter übermittelt. Meist gibt es einen Fotograben direkt vor der Bühne, wo während der ersten drei Lieder ohne Blitz fotografiert werden darf. Was bei Stars wie Madonna, Rihanna oder Lady Gaga bereits ein Beeinträchtigung betreutet, denn die vielen Kostüme sind ein wichtiger Bestandteil der Show. So gibt es oft kein Bild vom spektakulärsten Outfit.

Die dpa ging nicht zu den Berliner Rammstein-Konzerten

Meist gibt es in den Verträgen auch eine Klausel, die regelt, wie die Fotografien genutzt werden dürfen. Das reicht von der extrem harten (und seltenen) Praxis, bei der jedes einzelne Bild vom Management autorisiert werden muss, bis hin zu einer Beschränkung auf die einmalige Verwendung für einen Konzertbericht in einem ganz bestimmten Medium. Wegen dieser Auflagen kommt es seit Jahren immer wieder zu Protesten – vor allem von seiten der Nachrichtenagenturen. So sieht der Foto-Vertrag zu den Neil-Young-Konzerten in Leipzig und am gestrigen Donnerstag in Berlin vor, dass Nachrichtenagenturen nicht zugelassen sind. Für die Deutsche Presse-Agentur erübrigt sich damit jede weitere Überlegung, sie verzichtet auf Bild- und Text-Berichterstattung. Aus dem gleichen Grund besuchte sie auch die Berliner Rammstein-Konzerte Anfang Juli in der Waldbühne nicht.
Der Fotovertrag des kanadischen Rockstars enthält zudem einen Passus, der es Agenturen nur erlaubt, die Neil-Young- Bilder zu benutzen, wenn „der Künstler oder einer seiner Vertreter seine schriftliche Erlaubnis erteilt“. Man müsste den Vertrag also unterschreiben, nur um anschließend eine weitere Genehmigung einzuholen. Schnelligkeit im Agenturgeschäft ist jedoch ein wichtiger Faktor.

Die Bilder sollen automatisch Eigentum der Konzertagentur werden

Gegenüber dem Tagesspiegel betont dpa-Fotochef Peer Grimm, es sei akzeptabel, wenn nicht mit Blitz oder nur während der ersten Songs fotografiert werden dürfe – man wolle die Konzertbesucher nicht stören. Aber es gebe, so Grimm, „immer wieder Bedingungen, die mit einer möglichen Störung nichts zu tun haben und nur als Knebelbedingungen bezeichnet werden können“. Etwa, wenn der Vertrag vorsieht, „dass die Bilder automatisch Eigentum der Konzertagentur oder des Managements werden.“ Das widerspreche allen journalistischen Grundsätzen. Die Agentur weist die Veranstalter dann darauf hin, was sie für inakzeptabel hält, sie hat Managements auch als entgegenkommend erlebt. Manchmal werden Passagen gestrichen, etwa wenn die „Weitergabe der Bilder an Dritte“ unterbunden werden soll, wie Grimm erläutert. Für eine Nachrichtenagentur sei das schließlich die übliche Arbeitsweise.

Das bevorzugte Szenario ist die einmalige Illustration einer Konzertkritik

Offenbar wollen die Musiker und ihre Manager einen Rest an Kontrolle über Konzertbilder behalten. Schließlich handelt es sich um hochwertige Aufnahmen, mit denen sich bei Mehrfachverwertung einiges verdienen lässt – was auch für Theater- und Festivallaufführungen gilt, für Premieren und Filmevents. Auch hier gibt es immer wieder Auflagen. Wenn dpa die Pressefreiheit untergraben sieht, so Peer Grimm, verzichtet man auf Berichterstattung. Mit der einmaligen Illustration einer Konzertkritik haben die Managements weniger Probleme: Lokale Medien und freie Fotografen sind durch die Vorgaben meistens kaum beeinträchtigt. Der Tagesspiegel hat dem Vertrag für das Neil-Young-Konzert zugestimmt.

Zu welch absurden Ergebnissen die Beschränkungspraxis im Extremfall führen kann, zeigte das letzte Prince-Konzert in Berlin vor sechs Jahren. Damals wurden überhaupt keine Fotopässe ausgegeben, ein Fotograben existierte nicht. Weil aber keine Taschenkontrollen stattfanden und einzelne Fotografen mit starken Teleobjektiven auf den Rängen standen, gab es trotzdem Konzertbilder. Man sah ihnen an, dass sie aus der Ferne aufgenommen worden waren. Prince hätte etwas Besseres verdient gehabt.

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