zum Hauptinhalt

Fritz Bauer und die Auschwitz-Prozesse: Richtigstellung zum Artikel „Die Nestbeschützer“

Eine Richtigstellung zu Kurt Nelhiebels Artikel "Die Nestbeschützer" über das Gedenken an Fritz Bauer, den leitenden Staatsanwalt bei den Frankfurter Auschwitz-Prozessen.

Am 8.12.2014 erschein im Tagesspiegel ein Beitrag mit dem Titel „Die Nestbeschützer“. Er befasste sich kritisch mit dem Gedenken an Fritz Bauer, dem leitenden Staatsanwalt bei den Frankfurter Auschwitz-Prozessen. Darin war zu lesen:

„Unter der Überschrift ,Täterexkulpation und Opfergedenken’ schrieb der Leiter des Institutsarchivs, Werner Renz, die Angeklagten (in den Auschwitz-Prozessen, Anm. d. Red.) seien niedere Chargen gewesen, für das Geschehen in Auschwitz nicht verantwortlich.“

Das hat Werner Renz nicht wörtlich geschrieben. In seinem Aufsatz von 2005 heißt es: „Besonders hart traf es niedere Chargen, die so genannten Exzesstäter, die nicht nur auf Befehl, sondern auch eigenmächtig gemordet hatten.“ Soweit durch unseren Beitrag der Eindruck entsteht, Werner Renz habe die Angeklagten im Auschwitz-Prozess als reine Befehlsempfänger von ihrer strafrechtlichen Schuld ausnehmen wollen, stellen wir klar: Das ist falsch. Er schrieb in dem zitierten Aufsatz von 2005 vielmehr: „Allesamt waren sie fraglos Mitwirkende an der Massenvernichtung, waren sie Holocausttäter.“ Werner Renz betonte in dem Beitrag das Missverhältnis, das durch die Verurteilung vergleichsweise „niederer Chargen“ und den vielfach unbestraft gebliebenen oder vorzeitig aus der Haft entlassenen höheren Funktionsträgern entstand. Die Redaktion

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false