zum Hauptinhalt

Gedenkstätten: An der Grenze

Ein Fall für den Moderator: Kulturstaatsminister Neumann und das neue Gedenkstättenkonzept.

Erinnerung und Identität sind nicht zu trennen. Darum geht es in der lang erwarteten, aufgrund öffentlicher Einlassungen durch Ausschüsse und Bundestagsdebatten mehrfach „fortgeschriebenen“ und nun vorliegenden „Gedenkstättenkonzeption des Bundes“ (Tsp vom 17. 6.). Vor allem aber handelt sie von der Deutungshoheit bei der Formulierung historischen Selbstbewusstseins. Wie dagegen in der Praxis das Netzwerk der deutschen „Erinnerungslandschaft“ – all die Curricula, Guido-Knopp-Sendungen und Gedenkorte – von Kindern und Erwachsenen erlebt, gespeichert und verinnerlicht werden soll, wie tatsächliche miserable Geschichtskenntnis und latente antisemitische Trends mit solchem politpädagogischen Überangebot zusammenpassen: Dafür ist das Dokument nicht zuständig. Hier geht es um Strukturen.

Deshalb werden zur Befriedung erinnerungspolitischer Konflikte, die sich schon bei ersten Konzeptionsansätzen in den 1990er Jahren zeigten, Kompromisse formuliert. Die lange Zeit schwelende (Budget-)Konkurrenz zwischen authentischen Orten (zum Beispiel KZ-Gedenkstätten) und anderen Erinnerungseinrichtungen (etwa Museen) hat sich scheinbar durch die Argumentation verflüchtigt, nun trete an die Stelle der verschwindenden Zeitzeugen die erst recht unentbehrliche Zeugniskraft historisch verbürgter Topografien.

Die Hauptanstrengung des 19-SeitenPapiers mit Anhang gilt jedoch dem Ausgleich zwischen den Erinnerungs-Gralshütern nationalsozialistischer und stalinistischer Verbrechen. Den im Streit der Konzept-Überarbeitungsjahre vorgebrachten Vorwurf, das NS-Regime werde durch Gleichsetzung mit dem SED-Staat relativiert, soll eine angestrengte Präambel zur Singularität entkräften. Was dann auf zweieinhalb Seiten zu den Naziverbrechen folgt, geht mit der Übernahme von Bundesverantwortung für vier KZ-Gedenkstätten übers Pflichtprogramm wenig hinaus. Im Kontrast erscheint die neunseitige Abhandlung zur DDR-Verarbeitung engagiert und eher kleinteilig. Nachholbedarf auf diesem Feld wird betont. Eine Übersicht zeigt, dass in Westdeutschland, wo der Mauerfall offenbar real noch nicht stattgefunden hat, zu diesem Thema Tabula rasa herrscht. Die „Erinnerungslandschaft“ ist geteilt.

Beim gestrigen Pressegespräch im Bundeskanzleramt über den soeben vom Kabinett abgesegneten „Meilenstein für die Erinnerungskultur“ lässt Kulturstaatsminister Bernd Neumann (CDU) erkennen, dass Konsensakrobatik zwischen den Gedenkstättenprofis für NS- wie für SED-Unrecht, vor allem aber zwischen Bürgerrechts- und Opfergruppen der DDR das eigentliche Kunststück seines redaktionellen Kraftaktes darstellt. Gegen die Sorge um einen Abbau des NS-Gedenkens führt er Zahlen ins Feld: Vom demnächst um 13 Millionen auf 35 Millionen Euro jährlich aufgestockten Gedenkstättenbudget seines Hauses entfallen zwei Drittel auf Erhaltung und Sanierung langjährig gewachsener Institutionen, die sich mit der NS-Zeit befassen, ein Drittel auf Dokumentation des SED-Unrechts. Es gehöre aber auch zu seinem Job, in diesem Bereich Zank zwischen verfeindeten Gruppierungen zu moderieren.

Das zeige sich im Haus I an der Normannenstraße: Wo zur Professionalisierung eines Dokumentationszentrums über das Stasisystem die von Basisinitiativen ungeliebte Birthler-Behörde einzieht. Über die detaillierte Zukunft dieser Behörde, von deren 2000 Stellen 600 einen Wegfallvermerk tragen, solle ein Expertenausschuss des Bundestags befinden, welcher ebenfalls entscheide, ob Haus I mit 25 Millionen Euro zu sanieren oder nur für läppische 10 Millionen minimal zu konservieren sei. Beim Skizzieren des Hickhacks im Gedenkkartell verzieht Neumann kaum die diplomatische Miene, betont aber: „Ich will, dass sie zusammenarbeiten! Kooperation ist ein Kriterium für die Förderung.“

Unscharf klingt Neumanns Antwort auf die Frage, warum das avisierte „Zentrum gegen Vertreibungen“ keine Rolle spiele im Konzept: Dies sei nun mal laut Koalitionsvertrag dem von Deutschen begangen Unrecht gewidmet. Grauzonen des Opfer-Täter-Übergangs vermeiden die Konzeptmacher; erwähnen aber die Errichtung eines Freiheits- und Einheitsdenkmals, das in Kategorien der SchwarzWeiß-Geschichtsschreibung ebenfalls kaum realisierbar sein wird.

Bernd Neumann unterstreicht, dass sein Haus Projekte an authentischen Orten von „hoher nationaler Relevanz“ zu 50 Prozent unterstützen. Doch eigentlich sei Gedenkstättenarbeit Sache der Länder, müssten diese sich um die Entwicklung einer Überlieferungs-Kultur kümmern, womit Neumann gleichzeitig seinen beschränkten Einfluss einräumt. Authentische Orte zur DDR-Geschichte gebe es außer an der ehemaligen Grenze nun mal nicht in Westdeutschland; dafür sei sein Konzept nicht zuständig.

Solche Orte in Leipzig oder Berlin, dem „Schaufenster der Republik“, müssten eingebettet werden in didaktische Zielsetzungen der Länder. Aufarbeitung bleibe „ein steter Prozess“: proklamiert das Vorwort der „Gedenkstättenkonzeption“. Jeder Generation, sagt Neumann – von Beruf eigentlich Lehrer –, sollten zur Identitätsbildung „Lehren aus diesen Kapiteln unserer Geschichte immer wieder neu vermittelt werden“.

Zur Startseite