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Kultur: Geist und Geld

Der Verband deutscher Schriftsteller und der Börsenverein verhandeln über Autorenvergütung

Die Hoffnungen der einen Seite waren groß, die Ängste der anderen nicht minder, und die Scharmützel um die Änderungen des Urheberrechts entsprechend heftig. Als die Novelle, die die „vertragliche Stellung von Urhebern und ausübenden Künstlern“ wie Übersetzern, Autoren, Fotografen, Komponisten gegenüber der Medienindustrie stärken will, im März 2002 verabschiedet wurde, kehrte keineswegs Ruhe ein. Es wurde weiter gestritten. Nun liegt für eine erste Sparte, für Autoren belletristischer Werke und ihre Buchverlage, ein Entwurf mit „gemeinsamen Vergütungsregeln“ ähnlich einem Tarifvertrag vor. Eine kleine Sensation.

Das Papier ist der Vermittlung des Bundesjustizministeriums zu verdanken, dass die festgefahrenen Verhandlungen zwischen dem Börsenverein des deutschen Buchhandels und dem bei der Mediengewerkschaft Verdi beheimateten Verband deutscher Schriftsteller (VS) wieder flott- machte. Ministerin Brigitte Zypries stimmt der Entwurf „froh“, und ihr Haus hat ihn prompt im Internet publiziert, was zumindest Verdi nicht erfreut. Denn beide Verbände müssen erst ihre Mitglieder befragen, und die äußern sich verhaltener als die Ministerin.

Tatsächlich sind die Zahlen des Entwurfs ernüchternd. Als „Richtwert“ werden bei gebundenen Büchern zehn Prozent vom Ladenpreis ohne Mehrwertsteuer empfohlen, unter bestimmten Bedingungen sind acht bis zehn Prozent möglich, in „außergewöhnlichen Fällen“ auch weniger. Für Taschenbücher rangieren die Sätze je nach Auflagenhöhe von fünf Prozent (weniger als 20000 Exemplare) bis acht Prozent (über 100000). An Theateraufführungen oder Filmen auf der Basis ihrer Bücher sollen die Autoren wie bisher mit 60 Prozent an den Erlösen der Verlage beteiligt werden, bei Übersetzungen oder Hörbüchern jedoch nur noch mit 50 Prozent.

Aus jeder Zahl lugt der Kompromiss. Mittlere und größere Publikumsverlage zahlen den meisten Autoren bereits jetzt den Richtwert, und die großen Taschenbuchverlage legen oft ein Prozent drauf – nicht aber zahlreiche kleine Verlage. „Für viele Autoren bedeutet die Regelung Verbesserungen“, sagt der VS-Vorsitzende Fred Breinersdorfer daher. „Denn es handelt sich um Mindestsätze, die natürlich überschritten werden können.“ Breinersdorfer hat durchaus Bedenken, sieht den nach einem Jahr kündbaren Vertrag aber als ersten Schritt – und als „Stützbalken“ in Zeiten von Massenentlassungen und Hartz IV.

Auch auf die angespannte wirtschaftliche Lage vieler Verlage nimmt der Entwurf Rücksicht. Die in ihm genannten Gründe für Honorare unter dem Richtwert von zehn Prozent eröffnen viel Spielraum – kleiner Verlag, hoher Bearbeitungsaufwand, hohe Lizenzkosten, geringe Auflage, niedriger Ladenpreis. Wem das nicht genug ist, der stimmt dem Vertrag einfach nicht zu: Weil dem Börsenverein das Mandat fehlt, entscheidet jeder Verlag für sich, ob er den Vertrag am 13. Januar auf dem Treffen der Publikumsverlage unterschreibt. Eine Mehrheit beabsichtigt das wohl, doch möglicherweise besteht sie aus eben jenen Verlagen, für die die gemeinsamen Vergütungsregeln keine oder nur geringe Veränderungen bedeuten. Damit wäre die vom VS erhoffte Breitenwirkung verloren.

Außerdem gibt es bei den Verlagen Überlegungen, die Unterschrift unter die gemeinsamen Vergütungsregeln mit einem Vorbehalt zu verbinden: Die Zustimmung soll nur in Kraft treten, sofern die Autoren darauf verzichten, ihren 70-Prozent-Anteil bei Zahlungen der Verwertungsgesellschaft Wort zu Lasten der Verlage (30 Prozent) zu erhöhen. Das Junktim zeigt, dass die Kontrahenten keineswegs müde sind. Die Vergütungsregeln drohen ein Dauerthema zu bleiben, und mit den anstehenden weiteren Änderungen im Urheberrecht, dem so genannten „Zweiten Korb“, eröffnen sich zahllose Möglichkeiten für weitere Junktims.

Jörg Plath

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