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Kultur: Gerichtsfernsehen: Zeugen der Anklage

Die Revolution begann vor sieben Jahren dort, wo sie heute ihren Triumph feiern könnte - in Karlsruhe. Am Anfang stand die gültige Regel für alle gelungenen Umstürze: Wer neue Gesetze will, der muss die alten brechen.

Die Revolution begann vor sieben Jahren dort, wo sie heute ihren Triumph feiern könnte - in Karlsruhe. Am Anfang stand die gültige Regel für alle gelungenen Umstürze: Wer neue Gesetze will, der muss die alten brechen. Das tat der Nachrichtensender n-tv. Er filmte heimlich eine Urteilsverkündung des Bundesverfassungsgerichts und übertrug sie live. Das Erschrecken war groß. Seit 1964 Jahre steht das kategorische Verbot von Rundfunk und TV-Aufnahmen in Gerichtssälen wie gemeißelt. Heute könnte es fallen.

An diesem Mittwoch entscheidet das Bundesverfassungsgericht über eine Verfassungsbeschwerde des Senders. Ihm hatte das Husarenstück vor den Glastüren des höchsten Gerichts nicht genügt. Er begehrte Einlass in das Berliner Landgericht, um den Politbüro-Prozess mitzuschneiden, und er wollte die Bundesverwaltungsrichter aufnehmen, wie sie ihr Urteil zu Kruzifixen in bayerischen Klassenzimmern sprechen. Doch die Türen blieben zu. Dagegen wehrt sich n-tv vor dem Verfassungsgericht. Im vorläufigen Verfahren hieß es, die Beschwerde sei "nicht offensichtlich unbegründet", und berge eine gewisse "verfassungsrechtliche Problematik".

Diese Problematik sind die Medien und mit ihnen die Menschen, die sie nutzen. Die einen haben das Recht, über Gerichtsverhandlungen zumindest mit Block und Bleistift zu berichten, die anderen haben das Recht, dort zuzuschauen. Gerichtsverhandlungen sind öffentlich. Doch folgt daraus auch das Recht, einem Gerichtsbericht im Fernsehen zuzuschauen? "Ich will alles sehen können", schrieb der Stuttgarter Rechtsanwalt Rüdiger Zuck provozierend in der Neuen Juristischen Wochenschrift, "die Regulierung des getürkten Verkehrsunfalls, den Reaktorprozess und die schönen Rufschädigungsverfahren".

Doch fast alle, die professionell mit Justiz zu tun haben, sagen: um Gottes Willen! Ungewöhnlich für Juristen, begründen sie diesen Standpunkt aber weniger mit Gesetzen. Das abschreckende Bild vom öffentlichen Pranger, Anfang der 60er Jahre drohend vom Bundesgerichtshof gezeichnet, beherrscht die Diskussion bis heute.

Das zeigt schon: Die Richter stehen weniger unter dem Druck der Verfassung als vielmehr unter dem Druck eines so erfindungsreichen wie tabulosen Fernsehens. Der hehre Prozess der Rechtsfindung als Real-Life-Show aus dem Gerichts-Container; die Statisten hat die Polizei gecastet, und wer drin bleibt, bestimmt der Richter - gegen diese Angst helfen keine Argumente.

Die Justiz will ihre Unterworfenen vor dieser Zukunft schützen. Doch vielleicht denkt sie dabei auch ein wenig an sich selbst. Ihr Verhältnis zur Öffentlichkeit, besonders zur Presse, war nie besonders gut. Dass Verhandlungen allen zugänglich sein sollen, gilt in Deutschland auch erst seit anderthalb Jahrhunderten. Die öffentliche Kontrolle, so der Gedanke damals, soll vor Willkür schützen. Mit einem Informationsanspruch, wie er heute geltend gemacht wird, hatte das nichts zu tun. Niemand jedoch lässt sich gerne kontrollieren. Vielen Richtern reicht die Kontrolle durch die nächsthöhere Instanz vollauf.

Die Bundesverfassungsrichter haben sich 1998 gewiss nicht den Kameras geöffnet, um sich auf Willkür prüfen zu lassen. Sie mussten den Vorreiter spielen, weil sie in den Jahrzehnten davor der Presse eine so starke Position eingeräumt hatten. Jetzt stehen sie vor einem ärgerlichen Problem. Behalten sie das Verbot unverändert bei, müssten sie erklären, worin sich die schreibende Presse von der sendenden unterscheidet. Nur dann könnten sie die Medien auch ungleich behandeln. Die Bundesrechtsanwaltskammer fand hier in einem Gutachten das Ei des Kolumbus: Fernsehen wirkt auf den Betrachter so realistisch, dass seine Verfälschungen durch Schnitt und Auswahl der Bilder insgesamt noch trügerischer sind als die subjektive Erzählweise der schreibenden Zunft.

Wahrscheinlich lässt sich das Bundesverfassungsgericht auf eine solche Debatte jedoch nicht ein. Die Richter wissen: Was aus deutschen Gerichtssälen reportiert auf den ersten Seiten der Kaufzeitungen landet, entspricht eher selten dem Geschehen in der Verhandlung. Das Recht auf die eigene Darstellung, auch wenn sie an Lüge grenzt, kann der Presse auch bei der Prozessberichterstattung nicht aberkannt werden.

Deshalb spricht viel für eine Öffnung nach dem Prinzip "Ja, aber". Das Bundesverwaltungsgericht beispielsweise könnte seine wichtigen Entscheidungen vor laufenden Kameras verkünden müssen, der Staatsanwalt die Anklageschrift verlesen oder der Strafrichter seine Urteil begründen. Opfer und Angeklagte in Großaufnahme wird es nicht geben. Das deutsche Court-TV, wenn es denn kommt, könnte langweilig werden.

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