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Kultur: Goldkehlchen

Krieg der Erben: Strauss gegen Hofmannsthal

Die Erben Hugo von Hofmannsthals sind weiterhin an den Einnahmen aus den Opern-Libretti beteiligt, die der Dichter für den Komponisten Richard Strauss geschrieben hat. Dies entschied das Landgericht München. Zwar ist der Urheberschutz für die Werke Hofmannsthals seit 1999, also siebzig Jahre nach seinem Tod, erloschen, jedoch hatten er und Strauss in insgesamt acht Verträgen – erstmals für „Elektra“ am 30. Dezember 1906 – für die gemeinsamen Werke vereinbart, dass Hofmannsthal mit 25 Prozent an den Einnahmen beteiligt wird, „und zwar solange Herr Dr. Strauss selbst oder seine Rechtsnachfolger für die Aufführungen Tantiemen oder sonstige Beträge erhalten“.

Es handelt sich um die Opern „Elektra“ (1909), „Der Rosenkavalier“(1911), „Ariadne auf Naxos“(1912), „Die Frau ohne Schatten“(1919), „Die ägyptische Helena“(1928), „Arabella“(1933) sowie um das Ballett „Josephslegende“(1914), dessen Libretto gemeinsam von Hofmannsthal und Harry Graf Kessler verfasst wurde, und die Oper „Die Liebe der Danae“ (1940), deren Libretto der Wiener Theaterhistoriker Joseph Gregor nach einer Idee Hofmannsthals geschrieben hat. Richard Strauss ist 1949 gestorben, der Urheberschutz für seine Musik erlöscht demnach 2019.

Der urheberrechtliche Schutz geistiger Werken, den Richard Strauss selbst Ende des 19. und Anfang des 20. Jahrhunderts maßgeblich vorangetrieben hat, wurde 1966 von anfangs 30 Jahren über 50 Jahren auf schließlich 70 Jahre ausgedehnt. Laut Henning Buse, der als Anwalt die Hofmannsthal-Seite vertritt, erhielten die Dichter-Erben zwischen 1995 bis 1999 einen Tantiemen-Anteil von jährlich rund 375 000 Euro. Danach hatten die Strauss-Erben die Zahlungen unter Hinweis auf den Ablauf der Schutzfrist an dem Werkteil von Hofmannsthals eingestellt. Seitdem verweigern sie jegliche Auskunft über die Einnahmehöhe. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. leh

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