zum Hauptinhalt
Am 13. Mai entschied der Europäische Gerichtshof, dass die Suchmaschine Google unter bestimmten Umständen den Zugang zu Daten schließen muss.

© dpa

Google und das Recht auf Vergessen: Kollektiver Google-Hupf

Die Debatte um das Recht auf Vergessen und das Urteil des Europäischen Gerichtshofs zeigt, wie sehr es der Gesellschaft beim Umgang mit Big Data an Reife fehlt.

Von Caroline Fetscher

Als Martin Lampe das Trinken anfing, verlor er seine Stelle. Immanuel Kant, in dessen Haus er 40 Jahre lang gearbeitet hatte, setzte den Diener 1802 vor die Tür. Aber Kant rief auch nach dem neuen Diener noch lange mit „Lampe!“. In eine Kladde notierte der irritierte Philosoph: „Der Name Lampe muss nun völlig vergessen werden“ – und hatte sich damit erneut an den Namen erinnert.

Sich selber ans Vergessen zu erinnern – ein Paradoxon, dessen Ironie Kant kaum entgangen sein kann. Ähnliches hat auch der Spanier ausgelöst, der sich jetzt vor dem Europäischen Gerichtshof das „Recht auf Vergessenwerden“ erstritten hat. Ob man will oder nicht, als Medienkonsument ist man, wie Millionen andere, unterrichtet über eine 15 Jahre zurückliegende Insolvenz des glücklosen Geschäftsmanns, der die Spuren seiner ökonomischen Vergangenheit im Internet getilgt sehen möchte, zumindest bei der Suchmaschine Google. Mit seinem Erfolg beim Gerichtshof wird er nun in die Netzgeschichte als eine Art umgekehrter Edward Snowden eingehen. Dieser machte geheime, digitale Datensätze nach außen publik, in die Öffentlichkeit hinein, jener möchte allgemein zugängliches, digitales Material löschen lassen. Der eine proklamiert das Recht auf Transparenz, der andere das auf Tilgung.

Die aktuelle Causa Google setzt eine zeithistorische Wegmarke. Der medialisierten, digitalisierten Gesellschaft fehlt es an rechtlichen, sozialen und politischen Strukturen, um mit der Dynamik explodierender Datensammlungen und Datenmengen zurechtzukommen. Kontrollversuche wie der des klagenden Spaniers wirken daher hilflos und spannend zugleich. Tatsächlich hat der belächelte Ausspruch von Kanzlerin Merkel seine Berechtigung, dass hier Neuland erkundet wird. Ähnlich chaotisch und unreguliert wie einst die Kolonisation anderer Kontinente vollzieht sich der digitale Wandel, bei dem jede Privatperson, Gruppe, Körperschaft oder Firma nach Belieben ihre Domain, Website, Plattform eröffnen und wo jeder sein Dasein manifestieren, sein Anliegen postulieren, informieren, denunzieren oder irreführen kann, wie immer er mag.

Dahinter steckt die kolossale, großenteils illusionäre Vorstellung, über das Internet Aufmerksamkeit und Dauer zu erlangen: „Das Netz vergisst nichts. Hurra, man erinnert sich an mich!“ Aber dann folgt der ebenso kolossale Schock, keine direkte Kontrolle über die Art und Auswahl der Aufmerksamkeit zu besitzen: „Das Netz vergisst nichts. Hilfe, mir entgleitet, was von mir erinnert wird!“ Von diesem Schock ist in der jetzigen Diskussion die Rede, in der es um Prävention, Schutz, Persönlichkeitsrechte geht und neue Vokabeln wie „Löschanspruch“ oder „Löschpflicht“ auftauchen, weil da einer wieder ein unbeschriebenes Blatt sein möchte, wie Hunderttausende andere auch.

Derart wild wuchern die Pflanzungen im endlosen virtuellen Raum, dass der Überblick den Machern wie den Nutzern schlicht abhanden kommt – wenn er denn je da war. Auch Gerichte, meist noch besetzt von prädigital sozialisierten Amtsträgern, sind der Aufgabe nicht gewachsen, diese Kolonialexplosion zu regulieren. Zumal es noch keinerlei „Weltgericht“ gibt, das als globale Institution normative Ansprüche vertreten und durchsetzen könnte.

Tröstlich mag für den Augenblick die Erkenntnis sein, dass wirkmächtiges „Erinnern“ eine individuelle, kognitive wie emotionale Leistung des Gedächtnisses ist, die mit dem fantastischen Massenspeicher des Netzes nur grob strukturell etwas gemein hat. Kennen, im Sinne von Erkennen, kann mich keiner, außer in seltenen, kostbaren Momenten der Liebe, die sich immer wieder verflüchtigen – und auf Dauer womöglich nicht aushaltbar wären. Was sagen „Daten“ eigentlich über eine Person? Weder eine aufgezeichnete Herzfrequenz eines Hörers von Musik noch die Information über Straftaten, ökonomische oder politische Dummheiten geben auf irgendeine Weise umfassend Auskunft über einen Menschen.

Zwei gegensätzliche Ideen: das freie Netz für alle, aber auch die Gefahr der totalen Kontrolle

Am 13. Mai entschied der Europäische Gerichtshof, dass die Suchmaschine Google unter bestimmten Umständen den Zugang zu Daten schließen muss.
Am 13. Mai entschied der Europäische Gerichtshof, dass die Suchmaschine Google unter bestimmten Umständen den Zugang zu Daten schließen muss.

© dpa

Digitale Daten „erinnern“ sich nicht und produzieren auch nichts, das die Bezeichnung „Erinnerung“ legitimiert. Das individuelle Gedächtnis mit seinen Unvorhersehbarkeiten, Verschiebungen, Verdrängungen, Verdichtungen ist technologisch uneinholbar, es geht nie in einem digitalen Massenspeicher auf, genauso wenig wie die Bilder der nächtlichen Traumarbeit der Psyche oder die Empfindungen beim Erinnern an die Gegenwart eines anderen. Atmosphäre, Gerüche, sinnliches Wahrnehmen, wie es Marcel Proust auf der Suche nach der verlorenen Zeit beim Biss ins „Madeleine“ genannte Gebäck ereilt – alles das wird digital unabbildbar bleiben.

„Und mit einem Mal war die Erinnerung da“, schrieb Proust über den Geschmack „jenes kleinen Stücks einer Madeleine“, das sein Gedächtnis aktiviert. In derselben Passage räsoniert er: „Wenn von einer weit zurückliegenden Vergangenheit nichts mehr existiert, nach dem Tod der Menschen und dem Untergang der Dinge, dann verharren als einzige, zarter, aber dauerhafter, substanzloser, beständiger und treuer der Geruch und der Geschmack, um sich wie Seelen noch lange zu erinnern, um zu warten, zu hoffen, um über den Trümmern alles übrigen auf ihrem beinahe unfassbaren Tröpfchen, ohne nachzugeben, das unermessliche Gebäude der Erinnerung zu tragen.“

Allerdings trägt der romantisch angehauchte Trost, den das individuelle – und ja zugleich höchst unzuverlässige – Erinnern birgt, keineswegs über die Schwelle der akuten Ängste um die unfreiwillige Sichtbarkeit im Netz. Auch bringt er bei der Suche nach verantwortlichem Schutz der Persönlichkeitsrechte im digitalen Zeitalter nicht weiter. Diese Suche hat gerade erst angefangen. Von der Allmachtsfantasie, über Google alles und jeden erfassen zu können, wird sich die junge Digitalgesellschaft noch eine Weile betören lassen, auch wenn das Google-Suchen, der tägliche Google-Hupf, kaum je solch wirkmächtige Erinnerung wachruft wie die zitierte Madeleine.

Zwei große Netzutopien konkurrieren derzeit miteinander. Die eine ist die hippiehafte Idee des befreienden Kommunizierens aller mit allen. Diese positive Utopie projiziert den guten Willen von Idealisten auf eine Nutzermasse, die, wie täglich zu sehen ist, auch ihre destruktiven und denunziatorischen Impulse ungefiltert und anonym im Netz abreagiert, solange dort Regulierung fehlt. Die andere, die negative Utopie, ist die der Vollkontrolle, à la Nordkorea: Ein staatliches Zentralorgan erfährt via Bits und Bytes alles über alle. Beides wird sich nicht realisieren lassen – glücklicherweise.

Es wird in naher Zukunft vielmehr darum gehen, den weltweiten Netzverkehr der Datenströme ähnlich zu regeln wie den weltweiten Flugverkehr, mit Pässen, Bordkarten, Zöllen, Eincheckkontrollen. Ist jemand einmal an Bord – also im Netz –, kann er oder sie anhand der Daten identifiziert und für sein Verhalten während der Reise verantwortlich gemacht werden. Denn andere fliegen mit, andere sind betroffen. Unterwegs einfach Pornoaufnahmen zu machen oder Mitreisende zu beleidigen, ist dann genauso unzulässig wie auf einem Linienflug nach Mallorca. Demokratische und transparente Regeln für den globalen Verkehr der Datenströme zu entwickeln, das ist hier und heute eine primäre Aufgabe der Politik.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false