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Florian Pronold, Staatssekretär für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit.

© Mike Wolff

Hängepartie um Bauakademie geht weiter: Auswahl von Pronold als Direktor war ungültig

Das Landesarbeitsgericht hat die „vorläufige Untersagung der Besetzung“ des Direktorenpostens mit dem Politiker Florian Pronold bestätigt. Die Ausschreibung muss wohl wiederholt werden.

Der designierte, vielfach angefeindete und dann freiwillig auf das Direktorenamt bei der Bauakademie Berlin verzichtende Umwelt-Staatssekretär Florian Pronold (SPD) traf mit seinem späten Rückzug die richtige Entscheidung: Das Landesarbeitsgericht hat die „vorläufige Untersagung der Besetzung“ mit dem Politiker nun endgültig bestätigt.

Gegen diese Entscheidung kann kein weiteres Rechtsmittel eingelegt werden.

Es gab bundesweit heftige Kritik an der Auswahl Pronolds

Die Auswahl von Pronold, das Verfahren sowie die Besetzung der Auswahlkommission hatte im vergangenen Jahr bundesweit heftige Kritik ausgelöst. In einem offenen Brief hatten Dutzende namhafte Architekten und Ingenieure die Berufung von Pronold attackiert und dessen Qualifikation für den Posten in Zweifel gezogen.

Der Vorwurf: Der gelernte Kaufmann, Rechtsanwalt und Berufspolitiker habe weder ein einschlägiges Studium absolviert, noch sei er eine in der Welt des Bauens angesehene Führungspersönlichkeit. Er habe auch keine Erfahrung im Veranstaltungs-, Kommunikations- und Ausstellungswesen.

Pronold hatte dies in einem Gespräch mit dem Tagesspiegel teilweise bestritten und auf politisch vorangetriebene Verordnungen und Gesetze im Bauwesen hingewiesen.

Pronolds persönliche Eignung war vor Gericht eher am Rande verhandelt worden. Im Kern ging es darum, ob es sich bei dem Direktorenposten um ein öffentliches Amt handelt mit entsprechend schärferen Anforderungen an eine passgenaue Qualifikation – oder ob es sich – wie die Vertreter des Bundes erklärten – um einen Posten in einer privaten Stiftung handelt mit größerer Entscheidungsfreiheit bei der Auswahl des Bewerbers.

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Für das Landesarbeitsgericht Berlin- Brandenburg steht nun fest: Der Direktor der Bauakademie hat ein öffentliches Amt inne. Die Bundesrepublik Deutschland als Stifterin habe sich mit der Stiftung kultureller Aufgaben angenommen wie auch Finanzierung durch Zuschüsse und ein maßgeblicher Einfluss durch Vertreter der Ministerien zeigten. Deshalb müsse die Auswahl auch nach strengeren Kriterien erfolgen.

Damit haben die beiden Kläger, der Architekt Philip Oswalt und Oliver Elser, Kurator des Deutschen Architektur-Museums, die sich selbst um den Posten beworben hatten, die Besetzung mit Pronold verhindert. Kein Erfolg hatte Elser damit, ein Urteil zu erwirken, dass der Direktorenposten mit keinem außer ihm selbst besetzt werden darf. Das hatte der Richter in erster Instanz abgelehnt.

Nach dem endgültigen Urteil in der Sache und dem klaren Hinweis des Gerichts, dass die Qualifizierung maßgeblich bei der Auswahl sein soll, gehen Beobachter davon aus, dass die Ausschreibung des begehrten Postens wiederholt werden muss.

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