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Kultur: Haushaltsdefizit und Blauer Brief: Unter Kontrolle - Warum die Euro-Länder nicht endlos Schulden machen dürfen

Die Euro-Länder haben sich 1997 im Rahmen des europäischen Stabilitäts- und Wachstumspaktes zu einer freiwilligen Einschränkung ihres finanziellen Handlungsspielraums verpflichtet. Mit dem Vertragswerk soll eine übermäßige Ausgabenpolitik der Staaten verhindert werden, damit die Europäische Zentralbank (EZB) ungestört gegen Preissteigerungen und für die Stabilität des Euro agieren kann.

Die Euro-Länder haben sich 1997 im Rahmen des europäischen Stabilitäts- und Wachstumspaktes zu einer freiwilligen Einschränkung ihres finanziellen Handlungsspielraums verpflichtet. Mit dem Vertragswerk soll eine übermäßige Ausgabenpolitik der Staaten verhindert werden, damit die Europäische Zentralbank (EZB) ungestört gegen Preissteigerungen und für die Stabilität des Euro agieren kann. Der Mechanismus des Pakts ruht auf drei Säulen. Erstens sind die Euro-Staaten in einem Frühwarnsystem verpflichtet, einmal im Jahr ein Stabilitätsprogramm vorzulegen. Die zweite Säule besteht aus einer Überwachung und Bewertung der übermittelten Werte durch die EU-Kommission, das Wirtschafts- und Finanzkomitee und den Ecofin-Rat. Schließlich ist im Pakt ein Verfahren geregelt, das bei einer Überschreitung der Kriterien greift. Falls die Defizitobergrenze von drei Prozent des Bruttoinlandprodukts überschritten wird und der Ecofin-Rat ein übermäßiges Defizit feststellt, verhängt er Sanktionen, wenn binnen zehn Monaten keine Maßnahmen zum Abbau ergriffen werden. Die Sanktionen bestehen in einer Einlage bei der EZB in Höhe von bis zu 0,5 Prozent des Bruttosozialproduktes (BSP). Die Einlage kann in eine Strafe umgewandelt werden, wenn das übermäßige Defizit nicht innerhalb von zwei Jahren beseitigt wird. Bei schweren Rezessionen oder wirtschaftlichen Schocks ist ein Überschreiten der Defizitgrenze erlaubt.

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