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Kultur: "Hetzjagd-Prozess": "Wir brauchen kein Sonderstrafrecht für Linke oder Rechte"

Uwe Wesel (57) ist Professor für Römisches und Bürgerliches Recht an der Freien Universität Berlin.Brandenburgs Justizminister ist kürzlich damit gescheitert, "Hassverbrechen" in den Strafrechtskatalog aufzunehmen.

Uwe Wesel (57) ist Professor für Römisches und Bürgerliches Recht an der Freien Universität Berlin.

Brandenburgs Justizminister ist kürzlich damit gescheitert, "Hassverbrechen" in den Strafrechtskatalog aufzunehmen. Wäre dies nicht eine sinnvolle Ergänzung?

Ich halte das für falsch, weil wir damit wieder in den Bereich des Gesinnungsstrafrechts kämen. Politische Täter müssen wie normale Kriminelle behandelt werden. Wir sollten nicht die Fehler der 70er und 80er Jahre machen, in denen linke Gewalttäter schwerer bestraft wurden als normale Gewalttäter. Wir brauchen kein Sonderstrafrecht für Linke oder Rechte.

Ist dann unsere Justiz überfordert, wenn sie die Entschlossenheit der Gesellschaft widerspiegeln soll, rechte Gewalt zu ächten.

Die Justiz ist überfordert, wenn sie allein das Problem der Gewalttaten von Rechtsextremisten gegen Ausländer lösen soll. Das kann sie nicht. Das ist eine Aufgabe von Politik, Gesellschaft und von uns allen. Man kann nicht alles auf die Höhe der Strafe schieben. Die Justiz funktioniert gut, sie verhängt bei Tötungsdelikten Höchststrafen. Daher müssen wir nicht in Panik verfallen. Drei Jahre sind eine Art Höchststrafe im Jugendstrafrecht für fahrlässige Tötung. Wir müssen ja auch dafür sorgen, dass die Täter sich eines Tages eines Besseren besinnen.

Im Gerichtssaal zeigten die Angeklagten keine Reue, sie haben im Gegenteil die Opfer noch verhöhnt. Kann man das verhindern?

Nein, das kann man nicht verhindern. Es ist allerdings einer der Gründe, warum die Täter die Höchststrafe bekommen haben.

Sind die vorgeschriebenen Strafen denn dann hoch genug?

Es ist unsinnig, den Strafrahmen zu erhöhen. Denn die Abschreckungswirkung von Strafandrohung ist relativ gering, gerade bei Gewalttaten.

Die Verteidigung hat durch ihre Aussagen schockiert. Kann man da einschreiten?

Wenn diese Verteidiger die Grenze dessen, was das Strafrecht oder das Berufssrecht der Anwälte vorsieht, übertreten haben, können sie belangt werden. Im Prinzip kann ein Strafverteidiger sehr weit gehen und das ist auch gut so. Wir sind schließlich eine liberale Gesellschaft.

Der Prozess hat sich auch wegen der großen Flut von Beweisanträgen so lange hingezogen. Kann man dies unterbinden?

Der Richter hätte rein rechtlich einen großen Teil der Beweisanträge wahrscheinlich zurückweisen können. Allerdings muss ein Richter darauf achten, dass er keine Fehler bei der Zurückweisung von Anträgen macht, ansonsten ist das Urteil anfechtbar. Daher ist es manchmal sinnvoller, alle Anträge durchgehen zu lassen und abzuwarten. Gerade in einem Fall wie in Guben, wo das Gericht mit 22 Anwälten konfrontiert ist und in arge Bedrägnis gerät. Ich finde es gut, dass sich unsere Gerichte durch das Auftreten der Anwälte aus der Szene nicht beirren lassen und unbeirrt ihre Urteile sprechen. Wir können keine Schnellgerichte wie unter Adolf Hitler einführen.

Brandenburgs Justizminister ist kürzlich dami

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