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Antike Amulette aus Ägypten, die nach 2011 nach Deutschland gelangten und hier zum Verkauf angeboten wurden. Jetzt werden die Stücke an Ägypten zurückgegeben.

© Ägyptische Botschaft

Illegaler Kunsthandel: Deutschland gibt Diebesgut an Ägypten zurück

Geraubt in Ägypten, gefunden an einem Verkaufsstand in Berlin, jetzt werden acht antike Amulette zurückgegeben.

Es war ein richtiger Krimi, der sich im November 2013 auf der Messe „Import Shop Berlin“, heute „Bazaar“, zugetragen hat. Mitarbeiter der ägyptischen Botschaft werden an einem der Verkaufsstände auf mehrere kleine, auf den ersten Blick unscheinbare Amulette aufmerksam. Wenig später stellt sich heraus: Bei acht der gefundenen Schmuckstücke handelt es sich um illegal nach Deutschland gebrachte Kunstobjekte aus ägyptischen Museen. Am Donnerstag nun werden die antiken Schätze in Berlin an den ägyptischen Botschafter Mohamed Higazy zurückgegeben.

Diebe nutzten die Wirren des Arabischen Frühlings

Auf ihre Vermutung hin hatten die Botschaftsmitarbeiter den Kulturreferenten der ägyptischen Botschaft, Mamdouh Eldamaty, zu Rate gezogen – mittlerweile ist er Minister für Altertümer in der ägyptischen Regierung. Eldamaty bestätigte den Verdacht, also wurde die Schmuckstücke noch am Tag der Bestätigung vom Landeskriminalamt beschlagnahmt. Ein Gutachten Eldamatys in Zusammenarbeit mit der Direktorin des Ägyptischen Museums Berlin, Friederike Seyfried, schaffte endgültig Klarheit: Die Kunstobjekte sind in den Wirren des Arabischen Frühlings, der 2011 auch das Land am Nil erfasst hatte, in Ägypten gestohlen und außer Landes gebracht worden.

Raubkunst aus dieser Region beschäftigt die Fachwelt immer wieder. Zuletzt hatte die Terrormiliz „Islamischer Staat“ mit der Zerstörung und Plünderung von Kulturstätten für Empörung gesorgt. Mit dem Verkauf des Diebesguts finanziert sie einen Teil ihres Feldzuges.

Illegaler Kunsthandel - auch ein deutsches Problem

Ende 2014 waren diese Raubgrabungen und der illegale Handel Thema einer großen internationalen Tagung in Berlin. Das Kulturschutzgesetz soll reformiert werden, die auf der Tagung vorgestellte Novelle soll Mitte 2015 in Kraft treten. Ab dann dürfen archäologische Objekte nur noch mit gültigen Ausfuhrgenehmigungen der Herkunftsländer importiert werden. Bislang gilt jedoch noch das Kulturgüterrückgabegesetz von 2007, das weitgehend wirkungslos ist. Bis Ende vergangenen Jahres konnte keine einzige Rückgabe an ein Herkunftsland erwirkt werden – und das hat Folgen. Wegen der schwammigen Gesetzeslage ist Deutschland seit vielen Jahren einer der Hauptumschlagplätze des illegalen Kunsthandels. Experten schätzen, dass dabei jährlich zwischen zwei und zehn Milliarden Dollar umgesetzt werden. Zumindest die acht kleinen Schmuckstücke finden nun ihren Weg zurück nach Ägypten.

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