zum Hauptinhalt

Kultur: Im Streit um Suhrkamp ist Barlach am Zug Unseld-Familienstiftung muss Gewinne stunden

Der Witz ist gut, soll aber wohl gar keiner sein. „Suhrkamp vor der Insolvenz gerettet“ steht über der Mitteilung, die an diesem Montag zusammen mit einem Beschluss des Landgerichts Frankfurt aus dem Büro von Hans Barlachs Medienholding AG verschickt wurde.

Der Witz ist gut, soll aber wohl gar keiner sein. „Suhrkamp vor der Insolvenz gerettet“ steht über der Mitteilung, die an diesem Montag zusammen mit einem Beschluss des Landgerichts Frankfurt aus dem Büro von Hans Barlachs Medienholding AG verschickt wurde. Am vergangenen Freitag hatte nämlich das Landgericht Frankfurt eine einstweilige Verfügung gegen die Siegfried und Ulla Unseld Familienstiftung erlassen. Darin wird die Stiftung verpflichtet, ihre Gewinnforderung für 2010 und 2011 zu stunden, und zwar bis über die Eröffnung eines von der Familienstiftung angestrebten Insolvenzverfahrens entschieden worden ist.

Wir erinnern uns: Es war der Minderheitsgesellschafter Hans Barlach, der vor Gericht die Auszahlung seiner Gewinnanteile der Jahre 2010 und 2011 erstritten hatte, knapp über zwei Millionen Euro; und es war die Unseld Familienstiftung, mit 61 Prozent Mehrheitsgesellschafterin des Verlags, die daraufhin plötzlich ebenfalls ihre (den Anteilen entsprechend höheren) Gewinne geltend machte. Das eröffnete Verlegerin Ulla Unseld-Berkéwicz die Möglichkeit, wegen Zahlungsunfähigkeit und drohender Überschuldung ein Schutzschirm- und nachfolgend ein Insolvenzverfahren einzuleiten und so im Fall einer Gesundung des Verlags durch die Insolvenz Barlach als Gesellschafter aus dem Verlag zu drängen. Und es war wieder Barlach, der auf seine Gewinne verzichtete und sie für nachrangig erklärte, um das für ihn als Gesellschafter gefährliche Insolvenzverfahren abzuwehren. Was nicht im Sinne der Familienstiftung ist, die nun ihrerseits auf ihrer (vom Verlag nicht zu leistende) Gewinnauszahlung besteht, damit das Insolvenzverfahren stattfinden kann.

Und der nächste Zug: Nun sucht Barlach per einstweiliger Verfügung zu verhindern, dass die Familienstiftung „mit der Fälligkeit ihrer Gewinnforderung nur den Zweck verfolgt“, wie es in der Begründung des Gerichts heißt, „durch die Fortsetzung des Insolvenzrechtlichen Schutzschirmverfahrens (...) die Antragstellerin (also Barlach, die Red.) aus der Gesellschaft zu drängen. (...) Hierin liegt eine Verletzung der gewohnheitsrechtlich anerkannten gesellschaftrechtlichen Treuepflicht.“ Von einer „künstlich herbeigeführten Zahlungsunfähigkeit“ ist in der Mitteilung der Medienholding noch die Rede, die nun beseitigt sei. Und auch davon, dass man den im Frankfurter Ausschlussprozess gestellten Antrag auf Auflösung des Verlags am 21. Juni zurückgenommen habe.

Barlach „rettet“ den Verlag also vor der Insolvenz – so wie er ihn eigentlich seit Jahren retten will: Weil er schlecht geführt sei, finanziell schlecht dastehe usw. Das ist absurd, genauso wie der von Unseld-Berkéwicz angewandte Kniff mit der Gewinnauszahlung an die Familienstiftung, auf dass eine Insolvenz möglich sei. Bei Suhrkamp sagte nun eine Verlagssprecherin, dass „der Insolvenzantrag aufgrund einer vorliegenden Überschuldung gestellt“ worden sei, „nicht aufgrund der Zahlungsunfähigkeit, die die Medienholding nun beseitigt sieht.“ Der Insolvenzgrund, heißt es weiter, sei durch den Frankfurter Beschluss nicht berührt, alle weiteren Konsequenzen aus dem Gerichtsbeschluss würden genau geprüft. Die Show geht weiter, und der Ausgang des Suhrkamp-Gesellschafterstreits ist ungewisser denn je. Gerrit Bartels

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false