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Kultur: In Vorbeugehaft

Gedenk-Tabu: Wie soll man sich an „Asoziale“ im KZ erinnern?

KZ-Häftlinge gelten als „unschuldige Opfer“. Gibt es auch „schuldige Opfer“? Nahmen die Gewaltapparate des NS-Regimes Mörder, Diebe, Prostituierte nicht zu Recht ins Visier? Wie soll in Mahn- und Gedenkstätten an solche Häftlinge erinnert werden? Das sind die Fragen, die beim Abschluss einer Veranstaltungsreihe der Stiftung Denkmal für die ermordeten Juden Europas in der Berliner Vertretung des Saarlandes gestellt werden. Aufgeworfen hat sie der Freiburger Historiker Patrick Wagner mit seiner Skizze der Verfolgung sozialer Randgruppen durch die Kriminalpolizei im „Dritten Reich“.

80000 so genannte Asoziale deportierte die Kripo ins KZ, sie werden mit grünen oder schwarzen Dreiecken markiert. Das Spektrum dieser Gruppe umfasst die Tresorknacker Franz und Erich Sass, den geistig behinderten Frauenmörder Bruno Lüdtke ebenso wie eine „Engelmacherin“, Hühnerdiebe, Fürsorgezöglinge, Alkoholiker, Verwahrloste, „Arbeitsscheue“. In der Heterogenität der Zielpersonen spiegelt sich die Neuordnung im Polizeiapparat. Nach 1933 war die Verfolgungspraxis vor allem gegen notorisch kriminelle Milieus vorgegangen. Ab 1937/38 wird sie mit dem Erlass zur „Vorbeugenden Verbrechensbekämpfung“ und der Fusion von Kripo und Gestapo im Reichssicherheitshauptamt verschärft. Im zentralisierten Polizeiapparat übernimmt eine neue Generation von Kriminalisten das Ruder, die sich selbst als Sozialingenieure sehen. Ihre Praxis richten sie an einem kriminalbiologischen Paradigma aus: von der Straftat-Ermittlung hin zur Orientierung auf Täter-Typen mit bestimmten Dispositionen. Das zwingt unterschiedlichste Fälle in der Kategorie des Kriminellen zusammen. Verfolgt wird nicht nur das Verbrechen. Kriminalisiert wird abweichendes Verhalten: Vorbestrafte, Landstreicher, Dirnen. Das Rechtsinstrument „Vorbeugehaft“ richtet sich nicht nur gegen „Berufsverbrecher“, es wird auf den politisch konstruierten Typus des „Asozialen“ erweitert.

Der kriminalpolizeilich exekutierte Ausgrenzungsdruck im Nazi-System bildete, so Patrick Wagner, die Kehrseite einer rassischen Normalisierungspolitik, welche dem „Volksgenossen“ Gesundheit, Charakter und Leistung als Pflicht auferlegt habe. Hier habe die Politik auf Zustimmung rechnen können: Die „gefühlte" Sicherheit sei sehr hoch gewesen – obgleich die Präventivverhaftungen auf die tatsächliche Kriminalstatistik kaum Einfluss hatten. Noch heute wird das Klischee überliefert, „damals“ habe eine Frau nachts sicher durch den Park gehen können.

Die Opfer dieser totalitären Prophylaxe waren bislang ein Tabu-Thema: An dieses Problem tastet sich die gedenkpolitische Debatte heran. Günther Morsch, Leiter der Gedenkstätte Sachsenhausen, rät von einer völligen Kehrtwende ab. Er konzediert, dass jede Deportation, auch die eines Kriminellen, ein Unrecht sei, erinnert aber zugleich an die „verhängnisvolle Rolle“, die „Berufsverbrecher“ im Lager spielten. Die meisten Morde im Lager seien von ihnen verübt worden. Der Historiker Wagner wiederum reklamiert, dass auch der Zuhälterkönig im KZ ein Opfer des Systems gewesen sei. Es gehe darum, diese Tatsache in einer Form anzuerkennen, die allerdings keine unzutreffende Gleichheit der Opfer suggerieren dürfe.

Die Reihe „Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung" wird im Herbst mit dem Thema „Unbekannte Orte der Verfolgung und Erinnerung“ fortgeführt. Am 4. April eröffnet die Stiftung Denkmal für die ermordeten Juden Europas am Bauzaun des Mahnmal-Terrains einen „Info-Punkt", von dem aus das Baugeschehen beobachtet werden kann. Eine Ausstellung soll über die Vorgeschichte des Projekts informieren, für dessen Finanzierung der Denkmal-Förderkreis am 30. April im Berliner Konzerthaus ein Benefizkonzert veranstaltet. Dabei liest Dieter Mann zwischen zeitgenössischer Musik und Jazz aus dem Briefband der Lilli Jahn „Mein verwundetes Herz“.

Gerwin Klinger

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