zum Hauptinhalt

Kultur: Innere Sicherheit: Interview: "Damit wird man die Schläfer nicht finden"

Spiros Simitis (66) war von 1975 bis 1991 Datenschutzbeauftragter von Hessen. Der Jurist gründete zudem ein Institut für Datenschutz.

Spiros Simitis (66) war von 1975 bis 1991 Datenschutzbeauftragter von Hessen. Der Jurist gründete zudem ein Institut für Datenschutz.

Hat der Datenschutz dazu beigetragen, dass sich Terroristen ungestört in Deutschland aufhalten und Anschläge planen konnten?

Auf keinen Fall. Der Datenschutz legt zwar Bedingungen fest, unter denen die Behörden Zugang zu personenbezogenen Daten haben. Aber er war von Anfang an auch so konzipiert, dass der Informationsaustausch unter den Behörden möglich ist. Wenn man die Datenschutzregeln konsequent anwendet, bekommt man die Informationen, die man möchte.

Das sieht der Innenminister offenbar anders. Sein Sicherheitspaket soll den Behörden effizientere Möglichkeiten geben, den Terrorismus zu bekämpfen.

Jeder, der für den Datenschutz ist, muss sich der Frage stellen, wann vor dem Hintergrund neuer Erfahrungen Korrekturen notwendig sind. Aber gleichzeitig ist Datenschutz Grundrechtsschutz. Deshalb ist derjenige, der eine Änderung haben will, in der Pflicht, die genauen Änderungen und deren Konsequenzen aufzuweisen. Das vermisse ich an Schilys Sicherheitspaket. Es ist sehr allgemein formuliert und in seinen Konsequenzen kaum abzuschätzen.

Was meinen Sie konkret?

Bei der Einführung biometrischer Merkmale im Ausweis wird zum Beispiel angegeben, welche Merkmale in Betracht kommen. Dann heißt es, durch eine Verordnung könne man weitere festlegen. Das ist verfassungswidrig und lässt sich so nicht aufrechterhalten.

Schily will auch einen freien Informationsaustausch zwischen den verschiedenen Behörden. Was halten Sie davon?

Zum Thema Online Spezial: Terror und die Folgen Themenschwerpunkte: Gegenschlag - Afghanistan - Bin Laden - Islam - Fahndung - Bio-Terrorismus Fotostrecke: Bilder des US-Gegenschlags Ein solcher Informationsaustausch ist absolut sinnvoll. Den gibt es bereits. Aber es muss immer klar sein, unter welchen Voraussetzungen und für welche Zwecke die Informationen erhoben werden. Und erst recht kann nicht aus den Informationen, über die die einzelnen Dienste verfügen, ein gemeinsames Depot gemacht werden. Nach dem Sicherheitspaket könnte das Bundesamt für Verfassungsschutz in Zukunft bei Kreditinstituten Auskünfte einholen zu Konten, Konteninhabern und allen Personen, die am Zahlungsverkehr beteiligt sind. Die Betroffenen dürfen davon nichts erfahren. Dass solche Informationen ohne jeden Anfangsverdacht erteilt werden müssen, hat es noch nie gegeben und ist einmal mehr verfassungsrechtlich unhaltbar.

Was sind die Alternativen?

Ich bezweifle, dass man mit den neuen Regeln, die der Innenminister einführen will, die terroristischen Schläfer identifiziert hätte. Ich frage mich eher, ob die Sicherheitsbehörden über genügend Personal verfügen und ob sie ihre vorhandenen Möglichkeiten genutzt haben. Hat man hier wirklich Lücken festgestellt? Oder haben wir es mit Vorschlägen zu tun, die wir alle seit Jahren kennen, und die jetzt wieder aus den Schubladen gezogen werden?

Welche Änderungen halten sie für sinnvoll?

Ein Beispiel aus dem ersten Sicherheitspaket: Die Abschaffung des so genannten Religionsprivilegs ist eine absolut sinnvolle Regelung, die es schon viel früher hätte geben sollen. Auch gegen eine Regelanfrage beim Verfassungsschutz vor der Einbürgerung ist nichts einzuwenden.

Hat der Datenschutz dazu beigetragen[dass sich Te]

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false