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Grassmuck

© Mike Wolff

Internet: "Downloaden muss legal werden"

Vor dem Urteil im "Pirate Bay"-Prozess: Medienforscher Volker Grassmuck über die Freiheit des Internetnutzers, die Rechte der Künstler und die Idee einer Kulturflatrate.

Herr Grassmuck, in Stockholm stehen die Betreiber von „Pirate Bay“ vor Gericht, an diesem Freitag wird voraussichtlich das Urteil verkündet. Welche Bedeutung hat der Prozess für Urheberrechtsfragen?



Ein Freispruch für Pirate Bay wäre eine wichtige Bestätigung für Freiheitsrechte in einer neuen Medienumwelt. Die Tauschbörsennutzung ist kein Fall für die Gerichte, sondern für die Politik.

Frankreich streitet über einen Gesetzentwurf, nach dem Internetnutzern, die illegaler Downloads verdächtigt werden, nach zweifacher Warnung der Netzzugang gesperrt werden kann. Eine Lösung?

Es ist ein Aberwitz. Dass in einer Gesellschaft, die ihre komplette Kommunikations- und Informationsinfrastruktur auf das Internet umgestellt hat, jemand ernsthaft fordern kann, Bürger von der Internetnutzung auszuschließen – das hätte ich nie für möglich gehalten.

Die deutsche Kulturwirtschaft wünscht sich ähnliche Initiativen vom Gesetzgeber.

Justizministerin Zypries hat das für Deutschland ausgeschlossen. Auch in Frankreich wird es einen Aufschrei geben, sobald das Gesetz in Kraft tritt.

Illegale Downloads ruinieren die Musikindustrie, sagt die Wirtschaft. Film und Buch stehen vor demselben Problem.

Laut Musikindustrie steigen die Downloadzahlen kommerzieller Musikanbieter deutlich an. Auch der OnlineWerbemarkt boomt. Viele illegale Downloader denken: Ich beklaue ja nicht die Künstler, sondern multinationale Konzerne, und wenn die pleite gehen, tut es den Künstlern nicht weh. Wenn Leute sehen, dass ihr Geld tatsächlich an die Kreativen geht, sind sie gerne bereit zu zahlen. Deshalb plädiere ich für eine Kulturflatrate, einen Sozialvertrag nach den Prinzipien Ehrlichkeit und Transparenz.

Wie soll man die Vergütung organisieren?

Über die Provider. Zusätzlich zu den Internetzugangsgebühren überweist man einen bestimmten Betrag – man könnte etwa an 5 Euro denken –, den die Provider an die Verwertungsgesellschaften weitergeben. Die schütten die Einnahmen an die Urheber aus. Jeder würde das Gleiche bezahlen, aber die Urheber würden nach der Zahl der Downloads entlohnt, die man, anders als bei Kopiermedien, technisch erfassen kann.

Sie wollen das Raubkopieren legalisieren?

Von Raub kann keine Rede sein. Als Tonbandgeräte in Umlauf kamen, wollte die GEMA sich die Personalausweisdaten der Käufer geben lassen, um Gebühren für die Musiknutzung einzufordern. Der Bundesgerichtshof entschied, dass das Grundrecht auf Privatsphäre überwiegt. So wurde 1965 die Privatkopieschranke eingeführt, mit einer Pauschalvergütung auf Kopiermedien, seit 1985 auch auf Leermedien. Bei Tauschbörsen gilt das gleiche Prinzip, nach zehn Jahren Erfahrung muss man sagen: Das ist eine eingeführte Kulturtechnik. Also muss man es legalisieren.

Müsste man nicht streng kontrollieren, wer wann wo was runterlädt?

Wer etwas herunterlädt, ist für die Ausschüttung unerheblich. Der Datenschutz müsste gewährleistet sein, klar, das ist in Deutschland ein sensibles Thema. Man will ja nur wissen, wie häufig bestimmte Werke heruntergeladen werden. Dazu kann man Zähler mitlaufen lassen, die Dateiinformationen lesen. Mit der Legalisierung von Tauschbörsen müsste man auch nicht mehr verbergen, was man herunterlädt. Alle Beteiligten hätten einen Anreiz zu korrekten Metadaten, nicht zuletzt, damit die Künstler ihren Anteil bekommen.

Wie kann man Leute dafür gewinnen, die überhaupt keine Downloads nutzen?

Auch Leermedienabgabe und GEZ-Gebühren sind verpflichtend, selbst wenn man keine Urheberwerke kopiert oder öffentlich-rechtliches Fernsehen schaut. Alternativ werden freiwillige Abomodelle diskutiert. Sie würden Umsetzung und Akzeptanz natürlich vereinfachen, aber es gäbe weiter Abmahnungswellen und Forderungen nach Internetausschluss.

Macht das Internet Rechteverwerter überflüssig?

Ja und nein. Im Prinzip ist es heute möglich, von der Idee bis zum weltweiten Vertrieb alles selbst zu machen. Aber Künstler werden weiterhin für diese Hilfsdienstleistungen Dritte beauftragen. Die Urheber sind allerdings heute in einer anderen Verhandlungsposition.

Würde die Kulturflatrate den digitalen Sozialismus einläuten?

Keinen Sozialismus im Sinne einer zentralen Planwirtschaft. Ich glaube, ein Mechanismus von Angebot und Nachfrage ist dort gar nicht so dumm, wo der Bedarf nicht zentral erhoben werden muss, sondern mit den Füßen abgestimmt wird. So gesehen sind Tauschbörsen der perfekte Markt. Angebot und Nachfrage können sich hier frei von externen Faktoren wie Monopolinstitutionen ausbalancieren.

Zurück zur Pirate Bay: Schaffen hier Gesetzesbrecher die Gesetze von morgen?

Das Urheberrecht musste schon immer auf neue medientechnologische Möglichkeiten reagieren. Eingeführt wurde es mit der Drucktechnologie, dann kam das Radio, das private Kopieren von Tonaufnahmen, VHS-Kassetten. Jedes Mal mussten die Interessen von Urhebern und Öffentlichkeit neu ausbalanciert werden.

Anscheinend entscheiden weniger einzelne Akteure, als die technischen Möglichkeiten. Wird die Zukunft an Programmierertischen geschrieben?

Die Vorstellung eines technologischen Determinismus teile ich nicht. Wir müssen in einem Sozialvertrag vereinbaren, was wir wollen. Sonst wird der Innovationsraum Internet, der seit 20 Jahren großartige Wissenspraktiken hervorbringt, durch Panikreaktionen wie das französische Gesetz zerstört. Wir haben eine Menge zu verlieren.

Das Gespräch führte Kolja Reichert

Der Soziologe Volker Grassmuck, 48, befasst sich mit Fragen des geistigen Eigentums. Sein Buch „Freie Software“ erschien 2002 bei der Bundeszentrale für politische Bildung.

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