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Kultur: Kein Paradies für Hehlerware

Neuer Gesetzentwurf gegen illegalen Handel

Wem gehört die Kunst – wenn sie gestohlen und von ihrem nächsten Besitzer in bester Absicht erworben worden ist? Die Klage eines englischen Sammlers auf Rückgabe seiner ihm einst geraubten Holzschnitte wurde 1998 vom Londoner High Court of Justice abgewiesen. Denn das Diebesgut war von England nach Italien verbracht worden, wo ein unwissender Sammler die Holzschnitte kaufte und später beim Auktionshaus Christie’s einlieferte. Da in Italien zu dieser Zeit der gutgläubige Erwerb von Raubgut möglich war, musste das englische Gericht gemäß dem Gesetz des Standorts gegen den ursprünglichen Besitzer entscheiden.

Inzwischen hat Italien die Unesco-Konvention über „Maßnahmen zum Verbot und zur Verhütung der unzulässigen Einfuhr, Ausfuhr und Übereignung von Kulturgut“ aus dem Jahr 1970 ratifiziert und in nationales Recht umgesetzt. In Deutschland hingegen kann derart verschobenes Diebesgut bis heute „legalisiert“ werden – vorausgesetzt, der Käufer hat es „gutgläubig“ auf einem öffentlichen Forum oder einer Versteigerung erworben.

Knapp 36 Jahre nach dem Unesco-Abkommen hat nun das Bundeskabinett in der vergangenen Woche das Ratifizierungsgesetz auf den Weg gebracht. Dass Kulturgüter geschützt und der illegale Im- und Export sowie der rechtswidrige Handel bekämpft werden müssen, zeigen nicht zuletzt die zunehmenden Feldzüge von Raubgräbern. Archäologen wähnen in der zögerlichen Haltung Deutschlands gar einen Anreiz für den illegalen Handel und fordern schon lange rechtliche Gegenmaßnahmen.

Die Kunsthandelsverbände setzen dagegen auf die Selbstverpflichtung ihrer Mitglieder, nicht mit Kunstwerken zu handeln, bei denen der Verdacht auf Verletzung der Gesetze des Herkunftslandes besteht. „Grundsätzlich begrüßen wir die Ziele der Unesco-Konvention“, so Alexander Sandmeier vom Deutschen Kunsthandelsverband, der 2004 ein Symposium zum Thema veranstaltete, um die Positionen der verschiedenen Interessengruppen zu erörtern. In der aktuellen Initiative fehlt Sandmeier die Diskussion: „Es wurde gar nicht erst ein Referentenentwurf zur Debatte gestellt, sondern im Zuge des 100-Tage-Plans von Kulturstaatsminister Neumann gleich ein Gesetzesentwurf. Das ist für diesen diffizilen Sachverhalt einfach zu schnell. Wir hoffen, dass es wenigstens noch eine Anhörung im Bundestag geben wird.“

Aus Sicht des Kunsthandels ist vor allem die Verpflichtung zur detaillierten Aufzeichnung der Provenienz problematisch. Kein Händler mag einem Kollegen seine Geschäftsquellen preisgeben. Zum anderen ist die Herkunft bei privaten Verkäufern oft gar nicht mehr nachweisbar. Dass Deutschland jedoch im Ruf eines „Hehlerstaats“ stehe, wie es kürzlich der Mainzer Archäologe Michael Müller-Karpe im ARD-Magazin „Kulturreport“ äußerte, der dafür eine finanzkräftige Lobby aus Kunsthändlern und Auktionshäusern verantwortlich macht, weist Sandmeier als „Diffamierung“ zurück.

Mittlerweile haben 109 Staaten das Unesco-Übereinkommen unterzeichnet, darunter auch die führenden Kunsthandelsländer USA und Großbritannien. Bei allem Klärungsbedarf wächst der Druck auf Deutschland, nicht das Schlusslicht zu bilden.

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