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Kultur: Kein Schlussstrich

Ein Band über die NS-Prozesse und ihre Wirkung auf die deutsche Öffentlichkeit.

Die wirklich Schuldigen an den Verbrechen, die in der nationalsozialistischen Zeit und im Kriege begangen worden sind, sollen mit aller Strenge bestraft werden“: Dieses Versprechen gab Bundeskanzler Konrad Adenauer der westdeutschen Öffentlichkeit am 20. September 1949 in seiner ersten Regierungserklärung. Faktisch wies seine lange Regierungszeit jedoch einen eher gegenläufigen Trend auf. Waren im Gründungsjahr der Bundesrepublik noch 1465 NS-Prozesse abgeschlossen worden, so sank deren Zahl kontinuierlich von Jahr zu Jahr, um 1959 bei nur noch 22 und 1960 bei 23 entsprechenden Urteilsverkündungen anzulangen. Viele NS-Mörder sind noch immer unter uns – so oder ähnlich lautete daher zu Recht das Fazit vieler kritischer Zeitgenossen. Erst der „Ulmer Einsatzgruppen-Prozess“ von 1958 gegen Angehörige des in Litauen seit Juni 1941 mit dem Massenmord an Juden befassten „Einsatzkommandos Tilsit“ sowie das aufrüttelnde Schlüsselereignis des Jerusalemer Eichmann-Prozesses von 1961 erschütterten die weithin vorherrschende „Schlussstrich“-Mentalität.

Diese und weitere Trends der juristischen Aufarbeitung und gerichtlichen Ahndung von NS-Verbrechen, deren kontroverse Kommentierungen durch die Presse sowie die Wandlungen der öffentlichen Meinung untersucht der mit 20 Beiträgen nahezu enzyklopädische Sammelband, wobei sich der Fokus in der Regel weniger auf die Verfahren selbst als vielmehr auf deren Öffentlichwirksamkeit richtet. Wie unterrichtete die Presse über Nazi-Verbrechen, über NS-Prozesse und deren (häufig allzu milde ausfallende) Urteile? Wie war die öffentliche Wahrnehmung dieser unbequemen „Vergangenheit“ zwischen populärer „Schlussstrich“-Stimmung einerseits – auf die sich der FDP-Abgeordnete Erich Mende bereits 1952 im Bundestag berief – und dem zumeist auf der Linken sehr entschieden artikulierten Verlangen nach einer gründlichen juristischen Aufarbeitung?

Das breite Spektrum der Beiträge thematisiert die anfangs relativ intensive Verfolgungspraxis durch die zahlreichen NS- Prozesse 1945–49, zumeist unter Regie der Besatzungsmächte: der erste Bergen-Belsen Prozess 1945 in Lüneburg, der Hauptkriegsverbrecherprozess von Nürnberg 1945–46 und dessen Folgeprozesse, die unter US-Regie geführten Dachauer Prozesse 1945–48 mit zunächst 426 Todesurteilen, von denen 268 vollstreckt wurden. Ein zentraler öffentlichkeitspolitischer Stellenwert kam den späteren Musterprozessen im Westen wie dem Ulmer Prozess von 1958 und vor allem dem Frankfurter Auschwitz-Prozess 1963–65 zu. Wegweisend war zugleich die Einrichtung der Zentralen Stelle in Ludwigsburg als juristische Vorermittlungsbehörde für NS-Straftaten, die Ende 1958 ihre Arbeit aufnahm. Während dieser Jahre vollzog sich ein Wandel in der öffentlichen Meinung, was die Verpflichtung zur strafrechtlichen Aufarbeitung betrifft. Fünf Beiträge widmen sich den bis heute viel weniger bekannten NS-Prozessen in der SBZ und DDR. Auch die gerichtliche Praxis der Republik Österreich als einer der Nachfolgestaaten des Großdeutschen Reiches wird beleuchtet. Eine gründliche Studie zu den langwierigen politischen Debatten im Bundestag zwischen 1960 und 1979 über die politische Grundfrage der Verjährung von NS-Verbrechen beschließt den Band.

Mit der endgültigen Aufhebung der Verjährung für Mord im Jahre 1979 war dann eine politische Entscheidung gefallen, die es den Ermittlungsbehörden ermöglichte, gravierende NS-Verbrechen weiterverfolgen zu können. Haften bleibt aus jenen denkwürdigen Bundestagsdebatten vom März 1979 der erregte Einwand des ehemaligen Innenministers Werner Maihofer (FDP) gegenüber Zwischenrufen aus dem nationalkonservativen Lager: „Über Auschwitz aber wächst kein Gras, noch nicht einmal in 100 Generationen.“

Wer sich über den jüngsten Forschungsstand zur juristischen Aufarbeitung der NS-Verbrechen und der diesbezüglichen Wandlungen der öffentlichen Meinung in dieser fundamentalen Streitfrage politischer Moral der Deutschen nach dem Krieg unterrichten will, ist mit diesem zuverlässig informierenden Sammelband gut bedient.

Jörg Osterloh, Clemens Vollnhals (Hg.): NS-Prozesse und deutsche Öffentlichkeit. Besatzungszeit, frühe Bundesrepublik und DDR. Vandenhoeck & Ruprecht, Göttingen 2011. 456 Seiten 62, 95 Euro.

Manfred Gailus

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