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Kultur: Kohl und die Stasi: Auskünfte. Was im Stasi-Unterlagengesetz geregelt wird

Die Diskussion um den Umgang mit Stasi-Akten wurde durch die Klage von Altkanzler Kohl (CDU) gegen die Veröffentlichung der Dokumente neu entfacht. Im Frühjahr 2000 wurde im Zusammenhang mit der CDU-Spendenaffäre vermutet, Unterlagen der DDR-Staatssicherheit könnten nähere Erkenntnisse über die Spendenpraxis bei der CDU in den 80er Jahren bringen.

Die Diskussion um den Umgang mit Stasi-Akten wurde durch die Klage von Altkanzler Kohl (CDU) gegen die Veröffentlichung der Dokumente neu entfacht. Im Frühjahr 2000 wurde im Zusammenhang mit der CDU-Spendenaffäre vermutet, Unterlagen der DDR-Staatssicherheit könnten nähere Erkenntnisse über die Spendenpraxis bei der CDU in den 80er Jahren bringen. Kohl will verhindern, dass Zusammenfassungen von Protokollen seiner Telefonate, die die Stasi mitgeschnitten hatte, öffentlich werden.

Der Umgang mit den Aktenbergen sowie den Bild- und Tondokumenten des Ministeriums für Staatssicherheit ist umfassend im Stasi-Unterlagengesetz geregelt. Es trat Ende 1991 in Kraft. Auf der Grundlage des Gesetzes durften 1992 erstmals Privatpersonen Einsicht in das über sie vorliegende Aktenmaterial nehmen. Wächter über den Umgang mit den Stasi Hinterlassenschaften ist die von Marianne Birthler geleitete Behörde des Bundesbeauftragten für die Stasi-Unterlagen, oft nach ihrem früheren Leiter "Gauck-Behörde" genannt.

Nach dem Gesetz dürfen Behörden, Parlamente und Arbeitgeber Auskunft über ihre Beschäftigten verlangen. Für die Opfer der Stasi sollte mit der Regelung das Recht auf informelle Selbstbestimmung durch Akteneinsicht gesichert werden. Zudem wurde Journalisten und Wissenschaftlern der Zugang in Grenzen ermöglicht. Das Gesetz enthält Vorschriften zum Schutz vor einer missbräuchlichen Nutzung der Akten wie illegale Veröffentlichungen. So sind vor allem den Medien personenbezogene Unterlagen von ausspionierten Stasi-Opfern generell nicht zugänglich.

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