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Kultur: Kohl und die Stasi: Hauptsache Aufklärung

Worum es geht. Konkret klagt Altkanzler Helmut Kohl gegen die Veröffentlichung seiner Stasi-Akte.

Worum es geht. Konkret klagt Altkanzler Helmut Kohl gegen die Veröffentlichung seiner Stasi-Akte. Nach bisheriger Praxis werden Akten Prominenter an Journalisten und Historiker herausgegeben. Dafür gibt es zwei Bedingungen: Die Akten dürfen nur zur Aufklärung der Stasi-Tätigkeit verwendet werden. Außerdem werden Privates und Namen Dritter geschwärzt. Grundsätzlich steht die Frage im Raum, ob Prominente auf Persönlichkeitsrechte verzichten müssen - zugunsten des öffentlichen Interesses an der Aufarbeitung.

Die Geschichte. Am 27. November 2000 reichte Kohl Klage beim Berliner Verwaltungsgericht gegen eine Veröffentlichung ein. Zuvor hatten neu entdeckte Stasi-Protokolle über CDU-Politiker für Furore gesorgt. Die im Tagesspiegel erstmals veröffentlichten Abhörprotokolle von Uwe Lüthje lösten eine politische Debatte über die Verwendung von Stasi-Material zur Aufklärung der CDU-Spendenaffäre aus. Die Fraktionschefs von SPD und Grünen, Peter Struck und Rezzo Schlauch, sprachen sich für eine Nutzung im CDU-Untersuchungsausschuss aus, Bundeskanzler Schröder dagegen. Innenminister Otto Schily (SPD), der die Rechtsaufsicht inne hat, lehnte eine Veröffentlichung der Kohl-Akte ab und drohte mit einer Weisung per Kabinettsbeschluss.

Die Argumente. Kohl sieht sich als Opfer der Stasi. Schließlich hatte der DDR-Geheimdienst seine Telefone illegal abgehört. Akten von "Betroffenen und Dritten" dürften aber nicht veröffentlicht werden - so stehe es im Stasi-Unterlagengesetz. Kohls Anwalt Stephan Holthoff-Pförtner argumentiert: "Der vernünftigste Grund gegen die Herausgabe ist der Opferschutz." Dagegen führt Birthler die langjährige Praxis ihrer Behörde an. Sinn des Stasi-Unterlagengesetzes sei, die Tätigkeit der Stasi aufzuklären - ohne Akten von "Personen der Zeitgeschichte" gehe das nicht. Im Gesetz würden Persönlichkeitsrechte wie Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis für Prominente eingeschränkt. Im Übrigen sei der Schutz der Privatsphäre durch Schwärzungen gewährleistet.

Was wäre, wenn? Sollte Kohl gewinnen, fürchten Historiker ein Ende der bisherigen DDR-Aufarbeitung. "Die Akteneinsicht ist für die Forschung unverzichtbar", sagt DDR-Experte Karl-Wilhelm Fricke. Mit einem Erfolg Kohls würde das Stasi-Unterlagengesetz aus den Angeln gehoben - "und zwar in jenem Moment, in dem es um Stasi-Materialien Westdeutscher geht". Im Lager der Befürworter ist die Befürchtung groß, die Akten würden mittelfristig geschlossen. Dann wäre der Kampf um eine Öffnung der Stasi-Archive 1989/90 umsonst gewesen. Sollte Kohl verlieren, werden seine Stasi-Akten herausgegeben. Allerdings könnte Schily versuchen, das zu verhindern. Bis dahin wird allerdings noch eine Menge Zeit verstreichen, denn beide Seiten dürften bei einer Niederlage Rechtsmittel einlegen. Wiefelspütz: "Rechtsfrieden gibt es erst, wenn das Bundesverfassungsgericht entschieden hat."

Kohl und die Stasi. "Wir hatten gute Informationen über die Rolle des CDU-Vorsitzenden", sagte DDR-Spionagechef Markus Wolf im April 2000 dem Tagesspiegel. Kohls Akte ist mehrere tausend Seiten dick. Sie basierte auf Informationen von Spionen, Überwachungsberichten bei DDR-Besuchen und abgehörten Telefonaten. Aus Abhörprotokollen geht hervor, dass die Stasi seit 1976 von geheimen Finanztransfers der CDU wusste. Aber sie nutzte diese Informationen nicht. Nur die Veröffentlichung eines verfälschten Telefonats Kohls mit Kurt Biedenkopf im "Stern" sorgte 1975 für Aufregung - nach der Vereinigung stellte sich heraus, dass das Protokoll von der Stasi stammte.

Birthler und die Akten. Die Behörde für Stasi-Akten wurde vor zehn Jahren gegründet. Zuvor hatte der Bundestag das Stasi-Unterlagengesetz verabschiedet, das den Zugang regelt. Ursprung der weltweit einmaligen Praxis war die Besetzung der Stasi-Zentralen im Januar 1990 durch ostdeutsche Bürgerrechtler und die damit erzwungene Aktenöffnung. In der Behörde reihen sich 180 Kilometer Akten und 40 Millionen Karteikarten aneinander.

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