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Kultur: Länderfinanzausgleich: Geber und Nehmer

Warum gibt es den Finanzausgleich? Finanzielle Bedürfnisse von Bund und Ländern müssen auf die Einheitlichkeit der Lebensverhältnisse im Bundesgebiet abgestimmt werden.

Warum gibt es den Finanzausgleich? Finanzielle Bedürfnisse von Bund und Ländern müssen auf die Einheitlichkeit der Lebensverhältnisse im Bundesgebiet abgestimmt werden. So ist es im Grundgesetz, Artikel 104 ff, vorgeschrieben. Schon 1952 erklärte das Bundesverfassungsgericht in seinem ersten Urteil, der finanzielle Ausgleich unter den Ländern sei mit der Verfassung vereinbar.

Wer bekommt Geld, wer zahlt? Grundlage sind die Steuereinnahmen pro Einwohner in einem Land im Vergleich zum Bundesdurchschnitt. Wer darüber liegt, zahlt ein, wer darunter liegt, bekommt Zuweisungen.

Was ist der horizontale Ausgleich? Die Bundesländer gleichen untereinander ihre Finanzkraft so aus, dass jedes Land 95 Prozent des Bundesdurchschnitts aufweist. Die ärmeren Länder profitieren von den reicheren. Volumen: rund 16,3 Milliarden Mark.

Was ist der vertikale Ausgleich? Der Bund zahlt unter anderem Ergänzungszuweisungen an die ärmeren Länder, damit sie auf ein Niveau von mindestens 99,5 Prozent des Bundesdurchschnitts kommen. Volumen: rund 26,1 Milliarden Mark.

Wie hat das Bundesverfassungsgericht geurteilt? Karlsruhe hält es für verfassungswidrig, dass durch den Ausgleich die Rangfolge der Länder in Bezug auf ihre Finanzkraft verändert wird. Die Angleichung muss so ausgestaltet sein, dass das wirtschaftlich stärkste Land auch nach dem Finanzausgleich im Durchnitt immer noch das meiste Geld hat. 2005 muss das neue Gesetz spätestens in Kraft treten.

Was wollen die Bundesländer?Die vier großen Geberländer fordern, dass sich Wettbewerb und Eigeninitiative lohnen müssen und wollen weniger von ihren Einnahmen abgeben. Die Nehmerländer verweisen auf ihre besonderen Belastungen und fordern die Solidarität der reichen Länder ein.

lha

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