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Ein neues Gesetz soll die Interessen von Verlagen im Internet stärken.

© dpa

Leistungsschutzrecht: Wer zitieren will, soll zahlen

Geht es nach der "FAZ" sollen auch kurze Ausschnitte aus Buchkritiken künftig lizenziert werden. Das hätte Folgen für die gesamte Branche, denn jede Zeitung könnte sich dann darauf berufen.

Von Gregor Dotzauer

Der Fall ist eine bizarre Nachwehe des Streits um das Leistungsschutzrecht für Presseverleger. Die Betreiber von Suchmaschinen sollten ursprünglich dazu verdonnert werden, für die angezeigten Ergebnisse Gebühren zu entrichten. Gegen das zunächst plausible Ansinnen, an den Milliardengewinnen von Google & Co. teilzuhaben, sprechen aber mindestens drei Gründe. Erstens zwingt niemand Zeitungen, ihre Inhalte frei zugänglich online zu stellen. Zweitens haben sie als Unternehmen, die mit digitaler Werbung selber Geld verdienen, ein vitales Interesse an der Aufmerksamkeit, die Suchmaschinen generieren. Sie schaden sich also selbst. Und drittens existiert hierzulande – Netz hin, Piraterie her – ein Urheberrecht, das der Verwendung von Texten enge Grenzen setzt.

Wenn es in der Debatte ehrlich zugegangen wäre, hätten die wortführenden Verlage zugeben müssen, dass es ihnen in Zeiten wegbrechender Printgeschäfte vor allem darum ging, neue Einnahmequellen zu erschließen. Als der Bundesrat das Gesetz Ende März nach langen Querelen genehmigte, tat er unter Berufung auf das Informationsgrundrecht also gut daran, es abzumildern und wenigstens Snippets zu gestatten.

In dem Rechtsstreit zwischen der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ und dem Online-Händler buch.de, der am 8. November vor dem Münchner Landgericht entschieden werden soll, geht es um Buchrezensionen: Auch kurze Ausschnitte sollen künftig lizenziert werden. Das Urteil aber wird Folgen für die gesamte Branche haben. Jede Zeitung kann sich dann darauf berufen, und Verlage wie Redaktionen werden überfordert sein, individuelle Absprachen zu treffen.

Bereits jetzt sind die Verlage auf Anraten des Börsenvereins panisch dabei, sämtliche deutschen Pressezitate von ihren Websites zu löschen. Die entsprechenden Daten im „Verzeichnis lieferbarer Bücher“ (www.vlb.de) sind schon bereinigt. Die Marketingabteilungen stellen sich darauf ein, Anzeigen künftig ohne Kritikerzitate zu gestalten – Anzeigen, nach denen sich eben die Zeitungen sehnen, die den Verlagen zuvor keinen Millimeter entgegengekommen sind.

Auch die Lektoren fürchten, für ein prägnantes Lob auf der hinteren Umschlagseite von Büchern, der sogenannten U4, künftig bezahlen zu müssen. Das Zitierrecht greift deshalb nicht, weil die fraglichen Stellen in keinem argumentativen Zusammenhang stehen. Welche erstaunlichen Beträge – gemessen an den Honoraren der Kritiker, die davon keinen Zusatzcent sehen – dabei fällig werden können, zeigt die aktuelle Preisliste unter www.faz-rechte.de. Wenn denn Verlage das Werben mit der Marke „FAZ“ dann noch für so wertvoll halten, dass sie davon Gebrauch machen – ganz abgesehen davon, dass viele kleinere Häuser dazu finanziell gar nicht in der Lage sind. Rezensionen sind das Pfund, mit dem sie wuchern.

So schütteln sie derzeit auf der Buchmesse alle den Kopf: die großen wie die kleinen Verleger und die Kritiker, übrigens auch die der „FAZ“. Die stillschweigende Übereinkunft, nach der Verlage Redaktionen ihre Bücher kostenlos zur Rezension zur Verfügung stellen und im Gegenzug Belege erhalten, mit denen sie arbeiten dürfen, löst sich auf. Und alles, weil einige übereifrige Juristen glauben, man könne der „FAZ“ so eine goldene Zukunft verschaffen. Sie werden sich noch schwarzärgern.

Ob Buchverlage Kritiker künftig nur noch gegen Rechnung beliefern? Ob sie schlampige, nur den Waschzettel abschreibende Rezensenten ihrerseits verklagen? Die konkrete Gefahr ist weniger, dass jetzt alle Maß und Verstand verlieren, sondern dass juristische Trittbrettfahrer aus dem bevorstehenden Münchner Urteil, dessen Ausgang festzustehen scheint, Kapital schlagen. Die entsprechenden Abmahnkanzleien stehen schon bereit.

Kulturell gesehen ist am ärgerlichsten, dass der Lizenzierungswahn die geistige Leistung, die er schützen will, in Wahrheit beschädigt. Wo die professionell argumentierende, abwägende Kritik in den Hintergrund gedrängt wird, rückt die Geschmackskritik der Leser – wie auf Amazon – in den Vordergrund. Vielleicht entsteht wie in der Filmbranche auch ein Blurb-Wesen, das bei Redaktionen per Telefon schon mal vorab um ein tolles Adjektiv bittet. Super Sache also.

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