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Literatur: Günter de Bruyn erhält Jacob-Grimm-Sprachpreis

Der Schriftsteller Günter de Bruyn erhält den mit 35.000 Euro dotierten Jacob-Grimm-Preis Deutsche Sprache 2006. Die Auszeichnung gilt als höchstdotierter deutscher Sprachpreis.

Dortmund/Frankfurt/Main - Der 79-Jährige, der in Berlin lebt und zu den maßgeblichen Autoren der DDR zählt, habe die «geistige und sprachliche Einheit des Landes befördert», teilte der Verein Deutsche Sprache zur Begründung mit.

Die Ehrung wird von dem Verein (Dortmund) und der Eberhard-Schöck- Stiftung (Baden-Baden) seit 2000 für besondere Verdienste um die deutsche Sprache vergeben. Der Preis soll am 21. Oktober in Kassel überreicht werden, der Stadt, in der die Brüder Grimm mit ihren Arbeiten zur deutschen Grammatik und zum deutschen Wörterbuch begonnen haben. Die Laudatio hält der Vizepräsident des Deutschen Bundestages und Germanist Wolfgang Thierse (SPD). Der undotierte Institutionenpreis geht an die Weleda AG, die Arznei- und Körperpflegemittel herstellt.

Der vielfach ausgezeichnete Autor de Bruyn veröffentlichte zuletzt «Abseits. Liebeserklärung an eine Landschaft» (2005). Er ist nach Rolf Hochhuth (2001) der zweite Schriftsteller, der mit der Auszeichnung gewürdigt wird. Bisherige Preisträger waren zudem Ludmila Putina, der Präsident der Akademie für Sprache und Dichtung, Althistoriker Christian Meier, der Satiriker Vicco von Bülow (Loriot) und Ex-Verfassungsrichter Paul Kirchhof.

Verdienste auch als Herausgeber

De Bruyn erhält den Jacob-Grimm-Preis für seine Verdienste als Schriftsteller, Bibliothekar und Herausgeber. Er handhabe die deutsche Sprache virtuos, und vielfach sei sie ihm nicht nur das Mittel des Ausdrucks, sondern auch Reflexions-Gegenstand, so die Jury. Verdient gemacht habe sich de Bruyn auch als Herausgeber zahlreicher Autoren des 18. und des 19. Jahrhunderts.

Das 1921 gegründete Unternehmen Weleda erhält die Auszeichnung für «eine klare und verständliche Verwendung der deutschen Sprache bei der Verbraucherinformation». Die Firma «vermittelt in ihrem Auftreten nach außen den Eindruck, dass die Beschreibung ihrer Produkte nichts verschleiern soll, sondern den Käufer zur Bildung eines eigenen Urteils anregen will», begründete die Jury ihre Entscheidung. (tso/dpa)

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