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Literatur: "Harry Potter": Plagiatsvorwurf abgewiesen

Keine Verletzung des Urheberrechts: Eine US-Bundesrichterin hat eine Klage wegen Plagiatsvorwürfen gegen die "Harry-Potter"-Autorin J. K. Rowling und deren amerikanischen Verleger Scholastic abgewiesen.

Eine US-Bundesrichterin hat eine Klage wegen Plagiatsvorwürfen gegen die „Harry-Potter“-Autorin J. K. Rowling und deren amerikanischen Verleger Scholastic abgewiesen. Der Vorwurf der Anwälte des 2007 verstorbenen britischen Autors Adrian Jacobs, Rowling habe für einen „Harry-Potter“-Band von einem seiner Bücher abgeschrieben, sei nicht zutreffend. Die Lektüre der Werke zeige „unmissverständlich, dass sie sich sowohl vom Inhalt als auch vom Stil her eindeutig voneinander unterscheiden“, erklärte Richterin Shira Sheindlin. Die Bücher würden bei den Lesern vollkommen unterschiedliche Reaktionen hervorrufen. Die Anwälte hatten der Bestseller-Autorin im Auftrag des Sohns von Jacobs vorgeworfen, sich für ihren vierten Band der Saga um den jungen Zauberlehrling, „Harry Potter und der Feuerkelch“, bei Jacobs’ Werk „Willy the Wizard“ von 1987 inspiriert zu haben. Auch in Großbritannien hatten sie eine Klage gegen den britischen „Harry-Potter“-Verleger Bloomsbury wegen Urheberrechtsverletzung eingereicht. AFP

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