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Buchhandel: Übersetzer sollen beteiligt werden

Der seit sechs Jahren schwelende Streit zwischen Übersetzern und Buchverlagen konnte endlich beigelegt werden: In Zukunft werden Übersetzer an den Umsätzen schon ab 5.000 verkauften Exemplaren beteiligt, außerdem an allen Lizenzerlösen. Das teilte der Börsenverein des deutschen Buchhandels bei seiner Hauptversammlung am Freitag in Berlin mit.

Die etwa 2000 literarischen Übersetzer in Deutschland sollen besser vergütet und künftig auch am Umsatz ihrer Bücher beteiligt werden. Darauf haben sich nach sechsjährigen Auseinandersetzungen namhafte deutsche Verlage mit dem Verband deutscher Schriftsteller verständigt, wie der Börsenverein des Deutschen Buchhandels und der Übersetzerverband am Freitag in Berlin mitteilten. Dem Ergebnis muss allerdings noch eine Mitgliederversammlung der Übersetzer am 20. September zustimmen, dann könnten die neuen Sätze ab 1. Oktober in Kraft treten. Die literarischen Übersetzer gelten als hoch qualifiziert und gemessen an ihrer Leistung für den Erfolg eines Buches als unterbezahlt.

Im Kern besteht die Vergütungsregel aus einer Umsatzbeteiligung für alle Übersetzer von belletristischen Werken und Sachbüchern ab einer verkauften Auflage von 5.000 Exemplaren sowie weiteren Erlösbeteiligungen an Taschenbuch-, Hörbuch- und elektronischen Ausgaben. Zusätzlich gibt es eine Beteiligung an sämtlichen Lizenzerlösen. Bisher war eine Beteiligung ab 15.000 verkauften Exemplaren angeboten worden. Die Beteiligungssätze liegen nach Auflagen gestaffelt und getrennt zwischen Hardcover und Taschenbuch zwischen 0,25 und 1 Prozent. Bei den Lizenzerlösen sollen sie mit 7,5 Prozent beteiligt werden. Die Grundvergütung soll für eine übersetzte Seite im Mittel bei 17 Euro beim Hardcover und 13 Euro beim Taschenbuch liegen, mindestens aber 12 beziehungsweise 10 Euro betragen. Für besonders anspruchsvolle Übersetzungen sollen auch weiterhin über 20 Euro gezahlt werden.

Börsenverein fordert Gesamtkonzept für Urheberschutz in der digitalen Welt

Die Vereinbarung war auch ein Gesprächsthema auf der Jahreshauptversammlung des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels, des Dachverbandes des deutschen Buchmarktes, am Freitag in Berlin. Dabei wurde von der Bundesregierung ein "Gesamtkonzept zum Schutz des geistigen Eigentums in der digitalen Gesellschaft" gefordert. Was von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) dazu bisher vorgelegt worden sei, sei "immer noch konzeptlos", kritisierte Hauptgeschäftsführer Alexander Skipis.

Gleichzeitig richtete Skipis einen Appell an die eigenen Reihen in der Buchbranche, den rasanten technologischen Wandel der Medien nicht als Bedrohung, sondern auch als Chance zu verstehen. "Wir brauchen dazu allerdings auch eine mentale Bereitschaft zu kämpfen, wenn es darauf ankommt - so wie es uns die deutsche Nationalmannschaft bei der Fußball-Europameisterschaft gerade wieder vorgemacht hat. Wir brauchen Flexibilität und Visionen und vor allem bessere Kenntnisse der technischen Möglichkeiten." (peg/dpa)

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