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Google und die Bücher: Wem die Schrift gehört

Finger weg von Google: Die VG Wort will zur Literaturagentur für vergriffene Bücher werden und Autorenrechte stärker geltend machen.

Auf seinem Weg, das Weltwissen zu digitalisieren, ist Google aus dem Alltag mittlerweile schwerer wegzudenken als das gedruckte Buch. Vor einiger Zeit hat die Internetsuchmaschine die Bestände zahlreicher amerikanischer Bibliotheken eingescannt – insgesamt etwa sieben Millionen Bücher. Nach einer Sammelklage von Autoren und Verlegern, die ihr Urheberrecht verletzt sahen, kam es zu einem Vergleich, der sich unter www.googlebooksettlement.com nachlesen lässt.

Google bietet den Rechteinhabern nun Geld dafür, dass es eine Volltextsuche anbieten und in den Räumen der betroffenen Bibliotheken digitale Kopien zur Verfügung stellen darf. Grundsätzlich zahlt das Unternehmen zunächst einen Sockelbetrag von 60 US-Dollar pro eingescanntem Buch an den Autor oder den Verlag. Der Rechteinhaber darf dann entscheiden, ob sein Werk aus dem Netz herausgenommen werden soll oder ob er von allen Erlösen, die Google damit erzielt, 63 Prozent erhalten möchte. Wer weiß, was die Zukunft bringt: Google will auch Downloads anbieten und vergriffene Bücher im Printing-on-Demand-Verfahren wieder zugänglich machen.

Auch deutschen Autoren stehen diese Zahlungen zu – laut Börsenverein sind zehntausende deutscher Bücher beim Einscannen miterfasst wurden. Den Inhabern der Urheberrechte winkt also ein Batzen Geld. Sie brauchen sich nur beim Book Rights Registry auf der Book-Settlement-Seite einzutragen.

Die in München ansässige „Verwertungsgesellschaft Wort“ rät ihnen allerdings davon ab – weil sie selbst besser die Rechte der Autoren geltend machen könne. Die VG Wort kassiert von Geräteherstellern, Copyshops und öffentlichen Bibliotheken Urheberrechtsabgaben, die sie nach einem festgelegten Verteilungsplan an die Rechteinhaber ausschüttet. Sie kümmert sich also darum, dass das Geld, das mit legalen Privatkopien verdient wird, bei den Autoren ankommt. Auch der Verband Deutscher Schriftsteller (VS), der der Gewerkschaft Verdi angehört, warnt ausdrücklich: Finger weg von Google. Zumindest vorerst. Man sei mit der Firma im Gespräch. Von Google selbst dazu bisher kein Wort. Es klingt fast so, als machte sich die Finger schmutzig, wer Geld von Google nimmt. Das ist Unsinn. Und doch: Die Aussicht, dass Google, die Datenkrake, zum Hüter des europäischen Kulturerbes wird, ist beängstigend. Der in den USA geschlossene Vergleich ist nur ein erster Schritt auf dem Weg zu einem weit umfassenderen Monopol, als Google es heute bereits hat. Die Firma hat das Zeug, weltweiter Verleger und Buchhändler in einem zu werden – wenn nur erst ein paar urheberrechtliche Details geklärt sind.

Darf Europa sich so leicht kaufen lassen? Wäre es nicht besser, man nähme die Digitalisierung seines literarischen Erbes selbst in die Hand? Mag sein. Aber bislang ist daraus noch nicht viel geworden. Das von der EU geförderte Projekt www.europeana.eu, das letztes Jahr genau mit dieser Zielsetzung an den Start ging, machte vor allem durch einen Server-Absturz von sich reden. Auch nur eine Ausgabe von Goethes „Faust“ zu finden, ohne vorher an der Suchmaske zu verzweifeln, ist fast unmöglich. Und „Libreka“, das Konkurrenzprodukt des Börsenvereins, ist „seit mehreren Jahren in unterschiedlichen Entwicklungsstufen im Aufbau“, wie ein Fachmagazin formuliert. In Amerika sah das nicht so viel anders aus. Nicht zuletzt deshalb ist dort die Rechnung im Sinne von Google aufgegangen.

Die US-Verlage haben erkannt, dass sie ihren Autoren keine Alternative bieten konnten; und bis heute gibt es dort keine Konkurrenz zur Google-Buchsuche. Keine, die technisch so gut funktioniert, aber auch keine, die nennenswerte Erlöse für die Urheber und Rechteinhaber generieren würde. So skeptisch man Google gegenüberstand – zähneknirschend ist man doch lieber mit Google im Geschäft als gar nicht.

In Europa gibt man sich noch protektionistisch. In ihrem Newsletter schlägt die VG Wort vor, dass die Schriftsteller am besten alle Ansprüche, die ihnen aus dem gerichtlichen Vergleich in den USA zustehen, an sie übertragen sollten. Sie könne das Geld halt besser eintreiben. Will die VG Wort also über ihren eigenen Schatten springen und Google ein unwiderstehliches Angebot machen: alle Rechte aus einer Hand?

Zwar plant man nach anfänglichem Geschrei über die „kalte Enteignung der Autoren“ nun allmählich, sich mit Google zu einigen, nicht bei lieferbaren Büchern, aber bei vergriffenen. Bei denen, die im Handel nicht mehr erhältlich sind und an denen die Verlage ohnehin nichts verdienen, könne man drüber reden. Sieh einer an: Die VG Wort mausert sich zur Literaturagentur, die verhandelt, welche Bücher zu welchen Konditionen von wem im Internet zugänglich gemacht werden dürfen. Das ist eine Geschäftstätigkeit, die über das kollektive Inkasso für Privatkopien und Geräteabgaben, hinausgeht. Kann sie das? Darf sie es überhaupt?

Wer der Sache nachgeht, reibt sich erstaunt die Augen: Durch eine Änderung des Wahrnehmungsvertrags – jenes Rahmenvertrags, mit dem Autoren und Verlage die VG Wort ermächtigen, in ihrem Namen urheberrechtliche Ansprüche geltend zu machen – hat sich die VG Wort diese Entscheidungshoheit bereits im Mai 2008 von den Autoren übertragen lassen! Exklusiv! Online-Rechte hält die VG Wort sozusagen für ein Nebenrecht, ähnlich wie die Privatkopien in den Copyshops. Und meint deshalb, sie allein habe über die Zukunft des Buchs im Internet zu bestimmen.

Die Urheberrechtler Timo Ehmann und Oliver Fischer erläuterten in einer Fachzeitschrift erläutert, dass die VG Wort mit dieser Klausel gegen das Gesetz über Allgemeine Geschäftsbedingungen verstößt. Die Wissenschaftler vom Münchner Max-Planck-Institut für geistiges Eigentum halten den Paragrafen auch aus vielen anderen Gründen für unwirksam. Im Zweifelsfall müsste jedoch ein Autor gerichtlich feststellen lassen, dass er über seine Rechte selbst verfügt.

Bislang gilt die Klausel nur für bis etwa 1993 erschienene Bücher, weil die Online-Verwertung bis dahin als „unbekannte Nutzungsart“ galt. Doch das soll sich im Mai mit neuen Zusätzen im Kleingedruckten ändern, sodass alle Bücher betroffen wären, die nicht mehr im Handel sind. Was Google also nicht tun soll – nämlich eine Fülle vergriffener Werke im Internet zugänglich machen, ohne die Autoren zu fragen –, strebt die VG Wort an. Allerdings, so VG-Wort-Chef Dr. Robert Staats auf Anfrage, wolle sie den Autoren ein Rückrufrecht einräumen – vorausgesetzt, Google macht mit. Falls nicht, kann es durchaus zu einem Prozedere kommen, das einer „kalten“ Enteignung der Autoren gleichkäme.

Ilja Braun

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