zum Hauptinhalt

Ratgeber: Kampf auf dem Kunstmarkt

Ein Buch klärt über Künstlerrechte auf: Der Zugang zum Künstlerberuf ist frei und voraussetzungslos. „Diese Freiheit ist leider in der Realität oft auch eine Vogelfreiheit“, schreibt Gerhard Pfennig in der Einleitung zu seinem Buch „Kunst, Markt und Recht“.

Dass Künstler und ihre Werke dennoch gesetzlich verbriefte Rechte haben und natürlich Pflichten, darüber klärt der Ratgeber in zwanzig übersichtlich gegliederten Kapiteln auf. Ein Leitfaden durch den Dschungel der Jurisprudenz, der die Produktion und den Verkauf von Kunstwerken, ihre Verwendung in Printmedien, Internet und Fernsehen auch Nichtjuristen ebenso verständlich erklärt wie die Themen Kunst und Steuern, Ausstellungsrechte oder das Künstlersozialversicherungsgesetz. Im Zentrum stehen Urheberrecht, Nutzungsrechte und Vergütungen bei Reproduktionen sowie das vom Kunsthandel lange bekämpfte Folgerecht.

Letzteres ist nicht zuletzt angesichts des florierenden Zweitmarktes für zeitgenössische Kunst interessant. Zwar birgt die EU-Harmonisierung einige Nachteile für deutsche Künstler. Als positiv vermerkt Pfennig jedoch, dass sie „nunmehr Ansprüche auch bei Weiterverkäufen auf dem wichtigen englischen Kunstmarkt geltend machen können“. Zudem partizipieren neuerdings auch Fotografen vom Folgerecht.

Was das für die Einkommen von Kunstschaffenden ausmacht, zeigt das Kapitel über die Wahrnehmungsgebiete der VG Bild-Kunst. 2007 hat sie 4,5 Millionen Euro für Folgerechte eingenommen, die – abzüglich der Verwaltungskosten, Abgaben für das Sozialwerk und die Förderung junger Künstler (insgesamt ca. 20 Prozent) – an die Mitglieder ausgeschüttet wurden. Nur knapp darunter lag das Aufkommen an Reproduktionsrechten. Immerhin über eine Million Euro brachten Tantiemen an Fotokopiervergütungen inklusive des Bildmaterials in Pressespiegeln.

Naturgemäß ist die „Einführung in das Recht des Kunstschaffens und der Verwertung von Kunst“ nicht gerade ein Lesestoff für gemütliche Winterabende. Wenngleich der Autor einige Kuriositäten der Rechtssprechung streift – etwa, warum der Käufer ein Kunstwerk zwar nicht entstellen, es wohl aber vernichten darf oder dass Juristen nicht nur den Wert von Konzeptkunst, sondern auch von Malewitschs „Schwarzem Quadrat“ durchaus infrage stellen – wünscht man sich mehr Praxisbeispiele und weniger Nüchternkeit. Denn Autor Gerhard Pfennig ist nicht nur ein exzellenter Kenner und als geschäftsführendes Vorstandsmitglied der Verwertungsgesellschaft Bild-Kunst Mitgestalter des deutschen Rechtswesens, sondern seit über über Jahren auch ein engagierter Sachwalter und Lobbyist für die Künstler. Das hätte er ruhig in die Waagschale werfen dürfen.

Gerhard Pfennig: „Kunst, Markt und Recht“, Band 7 der Reihe Berliner Bibliothek zum Urheberrecht (Hrsg. Stefan Haupt), Verlag Medien und Recht, München, 232 Seiten, 26 Euro.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false