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Maxim Biller

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Rechtsstreit um ''Esra'': Maxim Biller kommt nicht zur Ruhe

Knapp zwei Monate nach dem endgültigen Verbot des Romans "Esra" durch das Bundesverfassungsgericht befasst sich nun das Landgericht München I mit Zivilklagen von Billers Ex-Freundin und deren Mutter. Sie verlangen jeweils 50.000 Euro Schmerzensgeld.

Sie argumentieren, durch ihre Darstellung in dem Roman seien sie in ihren Persönlichkeitsrechten verletzt worden. Das Gericht stieg zunächst in eine nicht-öffentliche Güteverhandlung zu den Klagen gegen Biller und seinen Verlag ein. Die Parteien erzielten dabei jedoch keine gütliche Einigung.

Bei der danach aufgenommenen mündlichen Verhandlung wurde die Öffentlichkeit ausgeschlossen. Der Vorsitzende Richter sagte zur Begründung, dabei würden Umstände aus dem persönlichen Lebensbereich der Klägerinnen zur Sprache gebracht. Offen blieb, wann das Gericht ein Urteil fällen wird.

Nach jahrelangem Rechtsstreit hatte das Bundesverfassungsgericht am 12. Oktober dieses Jahres das Erscheinen des Romans endgültig untersagt. Das 2003 erschienene Buch verletze das Persönlichkeitsrecht von Billers Ex-Freundin, weil sie eindeutig als "Esra" erkennbar sei und der Roman intimste Details der Liebesbeziehung zwischen der Romanfigur und dem Ich-Erzähler Adam schildere, befanden die Verfassungsrichter. Sie wiesen damit eine Verfassungsbeschwerde von Billers Kölner Verlag Kiepenheuer & Witsch im Wesentlichen ab und bestätigten ein Urteil des Bundesgerichtshofs vom Juni 2005. (nal/dpa)

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