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Kultur: Macho und Minirock

Die Würde des Opfers: Ein Gericht verbietet das Hagener Jugendtheaterstück „Ehrensache“

Das Mädchen ist sexy. Und selbstbewusst. Ellena sagt: „Mann, wieso kann man einem Kerl nicht einfach sagen, dass nichts geht.“ Der Junge, Cem, ein Türke, ist in seiner Ehre gekränkt. An der Kirmes-Schießbude hat er zweimal daneben geschossen, jetzt will er schnellen Sex, er sagt, er hat ein Recht darauf. Aber Ellena verteidigt ihre Ehre: „Sag nie wieder Schlampe oder Hure zu mir, kapiert?“ Und: „Was ist denn, wenn ich schwanger bin? Was machste dann?“ Das ist zuviel: Cem ersticht Ellena, auf dem Parkplatz. Auch sein Kumpel Sinan sticht zu.

„Ehrensache“ heißt Lutz Hübners Theaterstück, das am 22. Januar in Hagen mit jugendlichen Laiendarstellern Premiere hatte. Es basiert auf einer wahren Geschichte: Im Mai 2004 hatten zwei junge türkischstämmige Männer eine 14-Jährige auf einem Parkplatz bei Hagen mit 30 Messerstichen getötet. Die 13-jährige Freundin des Mädchens überlebte schwer verletzt. Nun hat die Mutter des Opfers gegen die Hagener Inszenierung beim Oberlandesgericht Hamm eine einstweilige Verfügung erwirkt. In der Begründung des Gerichts heißt es, durch die betont negative Darstellung der Figur, die dem wahren Opfer nachempfunden sei, werde der Wert- und Achtungsanspruch des Mädchens nicht gewahrt. Derzeit prüfen die Stadt Hagen als Träger des Theaters und der Kölner Bühnenverlag Hartmann & Stauffacher als Rechtsinhaber des Stücks ihrerseits rechtliche Schritte. Wegen des schwebenden Verfahrens wollen sich Autor und Regisseur zurzeit nicht öffentlich äußern. Die nächste Aufführung ist für den 26. April geplant.

Seltsamer Fall: „Ehrensache“ rekapituliert nicht die grausige wahre Tat, sondern erfindet Szenen: Wie kann so etwas geschehen? Eine ähnliche, wenn auch den Fakten nähere Fiktion also wie Detlev Bucks Neukölln-Film „Knallhart“. Zwar geschieht der Theatermord genau wie der reale Mord nach einer Spritztour der Täter und der Opfer nach Köln: mit Kirmes, Kino, Klamottenklau. Aber anders als im kürzlich verbotenen Kinofilm „Rohtenburg“ über den „Kannibalen“ Armin Meiwes sind Namen und Details geändert.

So frei darf, ja muss die Kunst sein: indem sie Fragen stellt, die vor Gericht nicht beantwortet werden können. Fragen nach dem Respekt zwischen Jugendlichen, nach Stolz und Rache, Familienehre und Emanzipation, nach dem Clash der Kulturen und dem Unterschied zwischen verbaler Anmache und realem, brutalem Übergriff. Ja, Ellena im Stück reizt die Jungs, mit Klamotten, mit Sprüchen, sie bietet den Machos die Stirn.

Auch dem Schmerz der Mutter gebührt Respekt. Sie hat offenbar ein anderes Bild von ihrer Tochter, das sie durch das Theaterstück beschmutzt sieht. Ein Stück allerdings, das den Respekt vor einem frechen Mädchen einklagt. „Ehrensache“, so Malte Hartmann vom Bühnen-Verlag, sei gerade „ein Appell dafür, dass Menschen selbstbestimmt leben können und nicht dafür ermordet werden“. Jodie Foster hatte in Jonathan Demmes Vergewaltigungs-Drama „Angeklagt“ eine ähnliche Figur gespielt und deutlich gemacht: Es genügt, wenn eine Frau Nein sagt. Egal wie kurz ihr Minirock ist. Es ist nicht ehrverletzend, den Minirock dann auch zu zeigen.

Theater ist nicht Boulevard. Reißerisch kommt „Ehrensache“ nicht daher, mit der Figur des Gerichtspsychologen ist den vier jugendlichen Protagonisten eine kritische Instanz gegenüber gestellt. Auch recherchierten die Theatermacher für die Inszenierung in einer Hagener Schule mit vielen Migrantenkindern, diskutierten mit Jugendlichen über deren Werte und Vorurteile. Je mehr sich die Kunst der Wirklichkeit stellt, desto mehr gerät sie mit ihr in den Clinch. Kunstfreiheit versus Persönlichkeitsrechte: Diesen Streit gilt es in jedem einzelnen Fall neu auszutragen. Schnittmengen sind unvermeidlich: Schon Goethes Gretchen war einer realen Frankfurter Kindsmörderin nachempfunden.

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