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Kultur: Mahnmal: Regierung wehrt sich gegen Plagiatsvorwürfe

Die Bundesregierung hat Plagiatsvorwürfe in Zusammenhang mit dem neuen Entwurf für ein Holocaust-Mahnmal in Berlin zurückgewiesen."Wer sich die Modelle ansieht, erkennt sofort die deutlichen Unterschiede - funkionaler wie inhaltlicher Art", sagte ein Sprecher des Bundes-Kulturbeauftragten Michael Naumann.

Die Bundesregierung hat Plagiatsvorwürfe in Zusammenhang mit dem neuen Entwurf für ein Holocaust-Mahnmal in Berlin zurückgewiesen."Wer sich die Modelle ansieht, erkennt sofort die deutlichen Unterschiede - funkionaler wie inhaltlicher Art", sagte ein Sprecher des Bundes-Kulturbeauftragten Michael Naumann.Das gelte etwa für die nun vorgesehene "Bücherwand".Damit reagierte die Regierung auf Plagiatsvorwürfe des Architekten Daniel Libeskind und des Konzeptkünstlers Jochen Gerz.Beide hatten in Eisenmans neuem Entwurf Elemente ihrer eigenen Arbeiten entdeckt.Diese hatten in dem noch laufenden Wettbewerb zu den vier Entwürfen gehörten, die - neben Eisenman und jenem der Berliner Architektin Gesine Weinmiller - in die Endausscheidung gekommen waren.

Libeskind warf der Regierung darüber hinaus einen "Deal" mit Peter Eisenman vor.In die Neugestaltung seien er sowie Weinmiller und Gerz als Mitfinalisten des Wettbewerbs nicht einbezogen worden, kritisierte Libeskind in Berlin.Sollte es einen weiteren Wettbewerb geben, sei er durchaus bereit, daran teilzunehmen.Das sei dann jedoch eine ganz neue Aufgabenstellung: eine Kombination aus Denkmal und Dokumentationszentrum.Libeskind sieht in der Symbolik des Eisenman-Entwurfs auffallende Ähnlickeit mit seinem für das Jüdische Museum Berlin errichteten "E.T.A.-Hoffmann-Garten"."Meine Stelen haben die gleiche Höhe und stehen im gleichen Abstand zueinander wie die Stelen in Eisenmans neuem Entwurf, nur daß er viel mehr aufstellen will." Danach hatte Eisenman sein ursprüngliches Stelenfeld mit Naumanns Vorstellungen für ein "Haus des Erinnerns" und auf dessen Initiative zu einem neuen Entwurf weiterentwickelt.Unklar scheint indes, ob der Bundestag als letzte Instanz über einen umzusetzenden Entwurf befinden kann oder - wie für Bauvorhaben im öffentlichen Raum generell - ein neuer Wettbewerb, möglicherweise europaweit, ausgeschrieben werden muß. Tsp

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