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Kultur: Massentötung von Rindern: Tötung auf Verdacht

Die Rechtsgrundlage für die Vernichtung der Rinderherde ist das Tierseuchengesetz, ein Bundesgesetz, das von den zuständigen Landesbehörden ausgeführt wird. Danach können Tiere, die an einer Seuche erkrankt sind oder im Verdacht stehen, erkrankt zu sein, getötet werden.

Die Rechtsgrundlage für die Vernichtung der Rinderherde ist das Tierseuchengesetz, ein Bundesgesetz, das von den zuständigen Landesbehörden ausgeführt wird. Danach können Tiere, die an einer Seuche erkrankt sind oder im Verdacht stehen, erkrankt zu sein, getötet werden.

Dem Bauern steht nach Paragraf 66 des Gesetzes grundsätzlich eine Entschädigung für Tiere zu, die auf behördliche Anordnung getötet wurden. Der Höchstsatz je Rind liegt bei 6000 Mark. Allerdings greifen zahlreiche Ausnahmen, insbesondere dann, wenn der Bauer gegen ein Gesetz, eine Verordnung oder eine Anordnung verstoßen hat. Die jetzt betroffene Landwirtschaftliche Produktions- und Vertriebsgesellschaft (LPVG) in Mücheln im Süden Sachsen-Anhalts müsse die Kosten für die Tötung der mehr als 1000 Rinder selbst tragen, sagte der örtliche Landrat Tilo Heuer (SPD). LPVG-Geschäftsführer Fritz Arlet sagte, seinen 20 Mitarbeitern drohe die Arbeitslosigkeit und der LPVG der wirtschaftliche Ruin. Die Tötung der 1012 Tiere umfassenden Herde ist die erste Massenschlachtung in Deutschland. Bundesweit sind nach bestätigten BSE-Fällen schon rund 2000 Rinder getötet worden.

fk

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