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Kultur: Meins bleibt meins, wie es singt und lacht Dreistigkeit kann teuer werden: der Fall Bushido

„Da hätte man fünf Mal nachfragen müssen“, sagte der Vorsitzende Richter Bolko Rachow im Plagiatsprozess gegen den Berliner Rapper Bushido. Doch der hatte sich einfach bedient bei der französischen Gothic-Band Dark Sanctuary – ohne zu fragen und auch ohne zu bezahlen.

„Da hätte man fünf Mal nachfragen müssen“, sagte der Vorsitzende Richter Bolko Rachow im Plagiatsprozess gegen den Berliner Rapper Bushido. Doch der hatte sich einfach bedient bei der französischen Gothic-Band Dark Sanctuary – ohne zu fragen und auch ohne zu bezahlen. Das Landgericht Hamburg hat ihn deshalb am Dienstag wegen Urheberrechtsverletzungen in 13 Fällen zu Schadenersatzzahlungen in Höhe von 63 000 Euro verurteilt. Außerdem müssen alle betroffenen Alben aus dem Verkauf genommen werden.

Bis zu 25-sekündige Fragmente hatte Bushido in Form von Loops in seine Songs eingebaut. Auf seinem 200 000 Mal verkauften Album „Von der Skyline zum Bordstein zurück“ aus dem Jahr 2006 enthalten allein acht Stücke geklautes Material. Erstaunlich an diesem Fall ist vor allem die Dreistigkeit, mit der Bushido vorging. Denn es handelt sich keineswegs um dezente Anleihen, sondern um eine „drastische Ausplünderung“, wie der Berliner Musikwissenschaftler Hartmut Fladt in einem Gutachten zu dem Fall schreibt. Selbst für einen flüchtigen Hörer ist das etwa bei dem Stück „Janine“ leicht nachzuvollziehen: Das Klaviermotiv unter Bushidos Rap über ein missbrauchtes Mädchen stammt nahezu eins zu eins aus Dark Sanctuarys Instrumentalballade „Les Memoires blessees“ – im Übrigen ein eher unorigineller Song.

Bushido glaubte offenbar, dass das Plagiat unbemerkt bleibt, schließlich sind die französischen Düsterrocker nicht sonderlich bekannt und in einem völlig anderen Genre tätig als er. Doch deutsche Dark-Sanctuary-Fans bemerkten die Übereinstimmungen und fragten verwundert bei der Gruppe nach, die nicht amüsiert war. Eine außergerichtliche Einigung scheiterte, weil Bushido laut Alexander Duve, einem der Anwälte der Band, nicht bereit war, eine angemessene Summe zu zahlen. In einem früheren Fall hatte sich der 31-Jährige mit einer norwegischen Metal-Formation noch gütlich geeinigt.

Dass HipHopper markante Melodiestellen (Hooklines) oder Rhythmusspuren aus anderen Songs verwenden, ist nichts Neues. Es gehört zum Genre, seit in den späten Siebzigern die ersten Brooklyner Kids auf die Idee kamen, zwei Plattenspieler als Instrumente zu benutzen. Sie drehten zum Beispiel zwei identische Platten abwechselnd immer wieder zu einem bestimmten Schlagzeug-Break, das sich dann endlos wiederholte. Dazu sprechsangen sie ihre Texte. Ein epochales Stück war 1979 „Rapper’s Delight“ von der Sugarhill Gang. Es beruht auf der Bassline des Discohits „Good Times“ von Chic. Dessen Komponisten Nile Rogers und Bernard Edwards werden deshalb auch als Co-Autoren des Rap-Titels geführt.

In der gesamten Pop-Branche – denn Sampling ist schon lange kein reines HipHop-Phänomen mehr – hat es sich mittlerweile eingebürgert, dass die Plattenfirmen die Rechteinhaber vor Verwendung eines Zitats um Erlaubnis bitten. Bei diesem Clearing einigt man sich auf die Bedingungen und den Preis für ein Sample. Im Kleingedruckten der Booklets findet sich dann ein Hinweis auf die Autoren des Originals sowie die Bemerkung „used by kind permission“.

Unterbleibt diese Klärung, kann das eine Menge Ärger bringen. So verlor Moses Pelham im November 2008 einen Prozess gegen die Düsseldorfer Electro-Pioniere Kraftwerk, weil er etwa zwei Sekunden aus deren Song „Metall auf Metall“ für Sabrina Setlurs „Nur mir“ übernommen hatte. Der Bundesgerichtshof legt in seinem weitreichenden Urteil fest, dass auch „kleinste Tonfetzen“ genehmigt werden müssen.

Insofern stehen die Chancen für Bushido, sollte er in die Berufung gehen, äußerst schlecht. Dark-Sanctuary-Anwalt Duve hält den Fall für „wasserdicht durchverhandelt“. Das einzige, was der Berliner Rapper und das Label Universal jetzt noch gewinnen können, ist Zeit. Eine Berufungsentscheidung würde erst in mehreren Monaten fallen. Nadine Lange

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