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Kultur: Metropol-Künstlern durfte nicht gekündigt werden

Im Streit um den Konkurs des Metropol-Theaters hat das Land Berlin einen weiteren Rückschlag hinnehmen müssen: Das Bühnenschiedsgericht Berlin gab der Klage dreier gekündigter Mitarbeiter des Theaters statt, die verlangen, wieder eingestellt zu werden.Das Gericht erklärte, die durch den Konkursverwalter ausgesprochenen Kündigungen seien unwirksam, da das Haus zuvor bereits an das Land Berlin zurückgefallen sei.

Im Streit um den Konkurs des Metropol-Theaters hat das Land Berlin einen weiteren Rückschlag hinnehmen müssen: Das Bühnenschiedsgericht Berlin gab der Klage dreier gekündigter Mitarbeiter des Theaters statt, die verlangen, wieder eingestellt zu werden.Das Gericht erklärte, die durch den Konkursverwalter ausgesprochenen Kündigungen seien unwirksam, da das Haus zuvor bereits an das Land Berlin zurückgefallen sei.Nach Kündigung des Überlassungsvertrages habe René Kollos Gesellschaft keine Rechte mehr am Betrieb gehabt und konnte daher auch niemanden entlassen.Sollte diese Rechtsauffassung in den Folgeinstanzen Bestand haben, müßte das Land entweder die Mitarbeiter weiterbeschäftigen oder Schadenersatz zahlen.Vor zwei Wochen war bereits ein Bühneninspektor mit seiner Kündigungsklage erfolgreich gewesen.Der Sprecher des Kultursenators, Axel Wallrabenstein, hatte schon früher angekündigt, Berlin werde bei diesem Rechtstreit durch alle Instanzen gehen. Tsp

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