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Kultur: NPD-Verbot: Die letzte Instanz

Wenn alles bis ins Detail richtig laufen muss, steigt die Gefahr, dass etwas falsch läuft. Im NPD-Verbotsprozess ist aus dieser Gefahr echter Schaden geworden.

Wenn alles bis ins Detail richtig laufen muss, steigt die Gefahr, dass etwas falsch läuft. Im NPD-Verbotsprozess ist aus dieser Gefahr echter Schaden geworden. Nicht nur die Politiker haben jetzt ein Riesenproblem. Auch die Verfassungsrichter haben eines.

Zum Thema Behrens war informiert: NRW-Innenminister wusste von dem V-Mann Hintergrund: NPD - Führerprinzip und starker Staat Stichwort: V-Leute, Anstifter und verdeckte Ermittler Im dritten Parteiverbotsverfahren in der Geschichte der Bundesrepublik hatten sich erstmals die drei Staatsorgane Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung verabredet, mit gemeinsamer Wucht gegen eine ihrer Ansicht nach verfassungswidrige Partei vorzugehen. Versierte Experten sammelten Beweise und schichteten sie zu insgesamt fast 600 bedruckten Seiten, die in Karlsruhe eingereicht wurden. Am 4. Oktober kam die vor allem den Innenminister erleichternde Nachricht, unter Hinweis auf Paragraph 45 Bundesverfassungsgerichtsgesetz: Die Verhandlung wird durchgeführt.

Die Vorentscheidung war gefallen

Rückblickend handelt es sich um eine Art Vorentscheidung, die nun jedoch in neuem Licht erscheint. Zu Parteiverboten gehört ein so genanntes Vorverfahren. Die betroffene Partei kann zu den Vorwürfen Stellung nehmen. Das Gericht prüft prozessuale Fragen, muss sich aber auch mit dem Inhalt der Anträge auseinandersetzen. Nur wenn das Verbot möglich erscheint, wird die Verhandlung anberaumt. Ähnliches gilt im Strafprozess. Hier wird mündlich erst verhandelt, wenn das Gericht nach Lektüre der Anklage den Betreffenden für "hinreichend verdächtig" hält.

Derart verdächtig war die NPD für den Zweiten Senat des Verfassungsgerichts noch bis vor wenigen Tagen. Hätte es aber gewusst, dass sich die Beweise in den Antragsschriften auch auf Aussagen von V-Leuten stützen, hätte es womöglich weitere Aufklärung gefordert oder die Anträge im Oktober abgewiesen. Jetzt betritt das Gericht juristisches Neuland. Denn wie nun mit dem Eröffnungsbeschluss umgegangen werden muss, weiß es noch nicht. Das ist doppelt heikel, weil das Verbot eine ebenso scharfe wie empfindliche Waffe in der Demokratie des Grundgesetzes ist: Wer eine demokratische Partei als verfassungswidrig stempelt, muss selbst absolut verfassungstreu handeln. Es gibt keine Instanz mehr, die einen Fehler des Gerichts korrigieren könnte.

Fragwürdige Aussagen

Selbst wenn die Karlsruher Richter nicht mehr an ihrem Beschluss von damals rühren, müssen sie die Aussagen des V-Mannes wohl neu bewerten. Wie, darüber streiten jetzt Politiker und Rechtsexperten. So einfach, wie es sich Innenminister Otto Schily macht, liegt der Fall nicht; Schily sagt, die Aussagen stammten aus einer Zeit, als der Betroffene nicht mehr für den Verfassungsschutz tätig war. Aber lassen sich V-Leute in der rechten Szene an- und ausknipsen wie Laternen, und sind sie im Dunkel davor und danach gewöhnliche Verfassungsfeinde? Die Urteile, wie solche Aussagen zu würdigen sind, sind zahlreich. Es kommt auf den Einzelfall an. Stand der Spitzel über Jahre auf der staatlichen Gehaltsliste und hatte auf die Szene mehr Einfluss als die Szene auf ihn, schrumpft sein Gewicht als tauglicher, weil unbeeinflusster Zeuge.

Tatsache ist auch, dass Zeugenaussagen von V-Leuten vor Kriminalgerichten zum Alltag gehören. Die Richter müssen nur wissen, dass es sich um solche heimlichen Helfer handelt, und sie sollten auch wissen, wie lange und in welcher Form sie für den Staat aktiv waren. Dort liegt der eigentliche Zwist zwischen dem Karlsruher Gericht und dem Innenministerium. Er steht einem Fortgang des Verfahrens nach juristischen Maßstäben wahrscheinlich nicht entgegen. Aber die Sympathie der Richter für ein Verbotsurteil wird er nicht gesteigert haben.

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