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Kunstraub Schirn

© ddp

Prozess: Haftstrafen nach Gemälderaub aus Frankfurter Kunsthalle

Im vorerst letzten Prozess um die vor 14 Jahren geraubten Gemälde aus der Frankfurter Kunsthalle Schirn hat das Frankfurter Landgericht die beiden Angeklagten am Dienstag zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt.

Ein 64 Jahre alter früherer Autohändler aus Erlensee bei Hanau erhielt wegen Begünstigung dreieinhalb Jahren Haft, sein vier Jahre jüngerer Komplize bekam wegen Anstiftung zur Begünstigung vier Jahre und drei Monate Haft. Die beiden Männer hatten laut Urteil das 1994 gestohlene Bild "Licht und Farbe" des englischen Malers William Turner für rund zwei Millionen Euro an die Londoner Tate Gallery zurückverkauft.

Ursprünglich hatte die Anklage gegen die beiden Autohändler auf Erpressung gelautet. Einen ähnlichen Vorwurf in Bezug auf ein Gemälde des Romantikers Caspar David Friedrich hat die Anklagebehörde fallengelassen. Auch dieses Bild befindet sich wie ein weiterer Turner längst wieder im Besitz der rechtmäßigen Eigentümers. Dies waren die Tate Gallery und die Kunsthalle Hamburg. Die Staatsanwaltschaft hatte für den 60 Jahre alten Angeklagten aus Österreich auf vier Jahre und neun Monate Haft, für seinen vier Jahre älteren Komplizen auf vier Jahre plädiert.

Zwei der Kunsträuber waren bereits 1999 vom Landgericht Frankfurt zu Haftstrafen von bis zu elf Jahren verurteilt worden. Der Vorsitzende Richter Jochen Müller bezeichnete die beiden 64 und 60 Jahre alten Angeklagten als "kleine Ganoven", die einmal im Leben glaubten, einen großen Coup landen zu können. Sie waren erst später in den Besitz von mindestens einem Turner-Bildes gekommen. (dm/dpa)

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