zum Hauptinhalt

Rechtestreit: Daniel Kehlmann und die Tücken der Sperrfrist

Als Anfang des Jahres Daniel Kehlmanns neues Buch "Ruhm" veröffentlicht wurde, kam es zu einem heftigen Streit zwischen dem Rowohlt Verlag und dem Hamburger Nachrichtenmagazin "Der Spiegel". Dieser ist nun beigelegt.

Schon zwei Wochen vor der „Ruhm“-Veröffentlichung am 19. Januar, also in der Ausgabe vom 5. Januar, hatte der "Spiegel" sein Daniel-Kehlmann-Porträt veröffentlicht, das deutlich die Züge einer Rezension trug. Weil Rowohlt schon vor der Veröffentlichung unter Androhung einer Konventionalstrafe von 250.000 Euro Einverständniserklärungen hatte unterschreiben lassen, keine Rezensionen vor dem Veröffentlichungstermin zu drucken, zog der Verlag vor Gericht und klagte gegen den „Spiegel“ wegen Missachtung der Sperrfrist. Das war konsequent, auch wenn das sogenannte Porträt natürlich mit Kehlmann und dem „Spiegel“ abgesprochen war, auch wenn es ebenfalls noch vor der Veröffentlichung Kehlmann-Interviews in anderen Zeitungen gegeben hatte und das Buch darin durchaus ausführlich vorgestellt worden war.

Nun kam es, wie es nur kommen konnte: Der „Spiegel“ und der Rowohlt Verlag haben sich vor dem Hamburger Landgericht gütlich geeinigt, Rowohlt zog seine Klage zurück. Missverständnisse über die geplante Berichterstattung, ja, die hätte es gegeben, doch hätten diese zu keiner nachweislichen Rechtsverletzung geführt: „Die Verlage wollen ihre gute und professionelle Zusammenarbeit auch in Zukunft fortführen“, hieß es in einer gemeinsamen Erklärung.

Und diese so schön beschworene Zusammenarbeit zwischen Medien und Buchverlagen heißt zum einen, dass sich erstere trotz allen Konkurrenzkampfs an die Sperrfristen halten – was sie nicht immer tun. Und dass die Verlage nicht umhinkönnen und umhinwollen, ihre Bücher, und gerade solche, mit denen sie viel Geld verdienen können, vorab zu lancieren, damit sie ins Gespräch kommen, in Form von Porträts und Interviews. Und dass darin von den Büchern, die erst später herauskommen, nicht wenig die Rede ist, versteht sich von selbst. Business as usual. So hätte sich auch der Rowohlt Verlag denken können, dass in dem Kehlmann-Porträt des „Spiegels“ dessen neues Buch nicht zu kurz kommen würde. Und wie viel Anteile einer Rezension ein Autorenporträt nun hat, das herauszufinden, sollte und kann nicht Aufgabe eines Gerichts sein. Am Ende sind es ohnehin die Leser, die nichts davon haben, wenn schon lange vor dem Erscheinen eines Buches dieses in den Medien erschöpfend vorgestellt wird.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false