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Kultur: Rentenurteil: In der Summe gleich - Wie besteuert werden kann

Bei einer nachgelagerten Besteuerung sind die monatlichen Beiträge steuerfrei - sie können als Sonderausgaben vom zu versteuernden Einkommen abgezogen werden. Im Gegenzug sind die Renten steuerpflichtig.

Bei einer nachgelagerten Besteuerung sind die monatlichen Beiträge steuerfrei - sie können als Sonderausgaben vom zu versteuernden Einkommen abgezogen werden. Im Gegenzug sind die Renten steuerpflichtig. Bei einer vorgelagerten Besteuerung werden die Beiträge aus dem versteuerten Einkommen gezahlt, die Rückflüsse bleiben steuerfrei. Beide Wege führen zu einem Ergebnis: Ein Arbeitnehmer zahlt 1000 Euro Beiträge, die Verzinsung beträgt 50 Prozent und sein Einkommensteuersatz 40 Prozent. Bei der nachgelagerten Steuer werden die 1000 Euro gespart. Im Rentenalter werden Rückflüsse und Verzinsung, 1500 Euro, besteuert, der Rentner erhält 900 netto. Bei vorgelagerter Steuer werden nur 600 Euro angelegt, die sich verzinsen. Die Rente ist steuerfrei. Bei einer "synthetischen Einkommensteuer", die alle Einkommen zusammenfasst und einheitlich besteuert, wäre vor- und nachgelagerte Besteuerung eine unsystematische Steuervergünstigung, da die Erträge steuerfrei bleiben. In diesem System könnten im Beispiel 600 Euro angelegt werden. Die Erträge von 300 Euro würden auch besteuert, der Nettorückfluss würde 780 Euro betragen.

asr, HB

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