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Der Tragaltar des Eilbertus gehört zu den Objekten des Welfenschatzes. Er ist im Berliner Kunstgewerbemuseum ausgestellt.

© picture-alliance(dpa

Restitution: Preise und Pressionen

Auch beim Berliner Welfenschatz gibt es Rückgabeforderungen. Die Limbach-Kommission berät am Mittwoch, ob Berlins Kunstgewerbemuseum der rechtmäßige Besitzer ist. Der Fall ist besonders knifflig.

Die Welfen sind ein uraltes Adelsgeschlecht, sie lassen sich bis ins 9. Jahrhundert zurückverfolgen. Sie häuften großen Reichtum an – und verloren ihn immer wieder. Der letzte Regent des Hauses, König von Hannover, musste 1918 abdanken. Da galt er als einer der reichsten Männer Deutschlands. Seither hat die Welfenfamilie ihren Besitz kontinuierlich zu Geld gemacht, zuletzt 2005 in einer gigantischen Auktion, bei der 20 000 Objekte 44 Millionen Euro einbrachten.

Wenig später ging bei der Stiftung Preußischer Kulturbesitz ein Restitutionsbegehren ein, vorgebracht durch den Marburger Anwalt Markus Stötzel, bei dem Welfisches im Mittelpunkt steht. Der sogenannte Welfenschatz umfasst noch 42 von ursprünglich 82 liturgischen Objekten, zumeist Goldschmiedearbeiten des hohen Mittelalters aus dem Braunschweiger Blasiusstift. Die Nachfahren und Erben der jüdischen Kunsthändler, von denen das Land Preußen 1935 die 42 Objekte gekauft hatte, fordern diese nun zurück – ob nun als „NS-verfolgungsbedingt entzogenes Kulturgut“ gemäß der Washingtoner Erklärung von 1998 oder aufgrund der Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs. Danach wäre der Schatz, der heute im Berliner Kunstgewerbemuseum zu sehen ist, durch einen sittenwidrigen und damit unwirksamen Vertrag erworben, so dass die weiterhin rechtmäßigen Eigentümer die Herausgabe verlangen könnten. Das Restitutionsbegehren wird am Mittwoch von der Limbach-Kommission verhandelt, die eine gütliche Einigung herbeiführen will, allerdings nur eine Empfehlung aussprechen kann.

Der Schatz hat eine bewegte Geschichte. Er war 1651 dem in Hannover regierenden Welfenherzog von der Stadt Braunschweig ausgehändigt worden. Nach der Eroberung Hannovers durch Preußen kam der Schatz 1869 nach Wien. Der letzte regierende Herzog Ernst-August von Braunschweig-Lüneburg bot ihn ab Mitte der zwanziger Jahre zum Verkauf an. Da kein deutsches Museum den geforderten Preis aufbringen konnte, griff ein Konsortium von Kunsthändlern zu, bestehend aus den Frankfurtern Max Hackenbroch, Isaac Rosenbaum, Saemy Rosenberg sowie aus New York Julius und Arthur Goldschmidt. Ende 1929 ging der Welfenschatz in ihr Eigentum über, zum Preis von 7,5 Millionen Reichsmark. Doch die Weltwirtschaftskrise machte den Händlern einen Strich durch die Rechnung. Der deutsche Kunstmarkt brach zusammen, eine Tournee des bereits 1930 wieder außer Landes gebrachten Schatzes in die USA erbrachte nur Teilverkäufe: 40 Stücke für 2,5 Millionen Reichsmark.

Als einziger Interessent für die übrigen Objekte verblieb das Land Preußen mit seinen Staatlichen Museen zu Berlin. Die Verhandlungen zogen sich hin, bis man sich 1935 auf einen Preis von 4,25 Millionen Reichsmark einigte. Da die Händler Juden waren und Preußen aber wie das gesamte Deutsche Reich seit Anfang 1933 von den Nazis regiert wurde, kann ein Zwangsverkauf nicht ausgeschlossen werden. Entsprechende Geschichten waren in Umlauf – dass sich etwa Hermann Göring als Preußischer Ministerpräsident in die Verhandlungen eingeschaltet habe und die Händler nur durch den Verkauf ihre Ausreise aus Deutschland erreichen konnten.

Die Stiftung Preußischer Kulturbesitz hat intensive Forschungen angestellt, deren Ergebnisse ein anderes Licht auf das Geschehen werfen. So befand sich der Welfenschatz seit 1930 nicht mehr in Deutschland und kehrte nach der Verkaufsreise in die USA auch nicht zurück, sondern lagerte fortan in Amsterdam, wohin ein Teil der Frankfurter Händler emigriert war. Dass diese Emigration auf der Verfolgung als Juden beruhte, steht außer Zweifel; ebendies – etwa die Vernichtung ihrer Unternehmen – wurde bei den Wiedergutmachungsverhandlungen mit der jungen Bundesrepublik in den fünfziger Jahren berücksichtigt. Der Welfenschatz wurde von den Frankfurter Händlern nie als Verlust benannt. Er befand sich außer Landes und war 1935 dem Zugriff durch das NS-Regime entzogen.

Wie sich jetzt herausstellt, gehörte der Schatz nicht allein den beteiligten Händlern, sie besaßen sogar wohl nur zehn Prozent. Die jetzigen Anwälte vertreten also nicht alle Händler. Die genaue Aufteilung lässt sich bislang nicht rekonstruieren, da der Konsortialvertrag nicht auffindbar ist. Mittlerweile sind jedoch Akten der Dresdner Bank aufgetaucht, die von Preußen eingeschaltet worden war. Die Bank kaufte den Schatz und wickelte das Geldgeschäft ab, ehe die Objekte an die preußischen Museen gingen. In den Unterlagen der Bank haben sich Zahlungsanweisungen an das Konsortium erhalten.

Aus diesen geht immerhin hervor, dass es zwei bislang unbekannte Anteilseigner mit jeweils einer Million Reichsmark Einlage gegeben hat, darunter der Juwelier Hermann Netter aus Wiesbaden. Zu ihm gibt es aus späteren Jahren eine Aktennotiz des Finanzamts, dass er seine Einkünfte aus dem Verkauf des Welfenschatzes noch nicht angemeldet habe – Beweis dafür, dass der Mann sein Geld zur freien Verfügung bekam. Auch die in Amsterdam wohnenden Händler haben ihre Anteile erhalten. Zum kleineren Teil geschah dies per Naturaltausch in Gestalt von Kunstwerken, die Saemy Rosenberg aus Berliner Museen auswählen und auf eigene Rechnung veräußern durfte. Diese Werke mit einem Wert von 678 125 Reichsmark wurden ausnahmslos weiterverkauft und befinden sich heute etwa im Rijksmuseum in Amsterdam oder im Metropolitan Museum in New York.

Für die Anwälte der Erben sprechen die Unterlagen aus dem Archiv der Dresdener Bank jedoch eine andere Sprache. In einem Brief aus dem preußischen Kunstministerium von 1934 heißt es, das Konsortium befinde sich in Zahlungsschwierigkeiten, der Zeitpunkt für einen Gesamteinkauf durch den Staat zu einem „bedeutend geringeren Preis“ sei „außerordentlich günstig“. Da sich einige Händler bereits im Ausland in Sicherheit gebracht hätten, wollten die Nazis die Notlage der Verkäufer ausnutzen.

Noch 1940 hatte der preußische Rechnungshof gerügt, dass die Herkunft der Kaufsumme aus dem Jahr 1935 vom zuständigen Ministerium noch immer nicht genau dargelegt worden sei. Aus welchem Titel des preußischen Haushalts der Baranteil des Kaufpreises von 4,25 Millionen, rund 3,5 Millionen Reichsmark, genommen worden war, hat der Rechnungshof wohl nicht mehr ermitteln können. Saemy Rosenberg jedoch, der mit dem Verkauf seines zuletzt nur noch mit einem Wert von 1,6 Millionen Reichsmark in seiner Bilanzen verzeichneten Welfenschatzes zufrieden war, schenkte dem Berliner Schlossmuseum, dem Aufbewahrungsort der 42 angekauften Stücke, unmittelbar nach der Abwicklung des Vertrags einen wertvollen Glaspokal. 1937 und 1939 überließ er den Museen zwei weitere kleine Objekte aus dem Welfenschatz im Tausch gegen Exponate aus dem Museumsbestand. Diese Objekte waren aus dem Konvolut der ins Ausland verkauften 40 Stücke an die Händler zurückgegangen.

Es scheinen also alle Kriterien für einen rechtmäßigen Erwerb des Welfenschatzes durch den preußischen Staat erfüllt zu sein. Die Objekte befanden sich außerhalb des Deutschen Reiches, waren nicht von Beschlagnahmung bedroht. Der gezahlte Kaufpreis war angemessen, sogar mehr als das, da er ungeachtet der erheblichen Preisrückgänge auf dem Kunstmarkt fast die Höhe des Kaufpreises der Händler von 1929 erreichte. Die verkaufenden Händler und ihre finanziell beteiligten Konsorten haben die Summe zu freier Verfügung erhalten, zum größeren Teil in bar, zum kleineren im Tausch gegen Berliner Kunstwerke, die nachweislich aus Deutschland ausgeführt wurden und später in ausländische Museen gelangt sind.

Bis zu dem aus Sicht des Konsortiums glücklichen Verkauf an Preußen hatte sich der Erwerb des Jahres 1929 für die Händler als schwere Last erwiesen. Er war nicht zuletzt durch die Kosten der Zwischenfinanzierung ein Verlustgeschäft, doch dies, wie Julius Goldschmidt anmerkte, allein „aus wirtschaftlichen Gründen“. Um ein Zwangsverkauf handelt es sich nach den jüngsten Erkenntnissen also nicht. Kein leichter Fall für die Limbach-Kommission: Wie der An- und Verkauf des Welfenschatzes in all seinen Details vonstattenging, das bleibt weiterhin in der Grauzone der Geschichte.

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