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Kultur: Rubens beim Trödler

Es ist unstrittig, dass sich das Gemälde „Tarquinius und Lucretia“ von Peter Paul Rubens bis zum Zweiten Weltkrieg in Potsdam befand. Ebenso unstrittig ist sein heutiger Aufenthalt in Russland.

Es ist unstrittig, dass sich das Gemälde „Tarquinius und Lucretia“ von Peter Paul Rubens bis zum Zweiten Weltkrieg in Potsdam befand. Ebenso unstrittig ist sein heutiger Aufenthalt in Russland. Unklar ist zwar, wie das Bild dorthin gelangte, aber dies geschah unzweifelhaft rechtswidrig – wer immer sich das Gemälde, vielfach gefaltet, unter den Arm geklemmt haben mag. Nun beansprucht die Stiftung Preußische Schlösser und Gärten das Eigentum. Bestritten wird dabei das Recht, das der Moskauer Geschäftsmann Logwinenko an dem Bild geltend macht. Als Besitzer hat er allerdings die Macht des Faktischen für sich – und seinen Rubens inzwischen der Petersburger Eremitage als Leihgabe überlassen. Damit dürfte er jedem Zugriff entzogen sein. Auf den nämlich war die Schlösserverwaltung erpicht, doch das Potsdamer Landgericht machte ihr jetzt einen Strich durch die Rechnung. Es fand keinen Anhalt dafür, dem Moskauer Besitzer den gutgläubigen Erwerb abzusprechen. Logwinenko will das Bild bei einem Moskauer Trödler erworben haben, ohne Wert und Herkunft zu kennen. Der Diebstahl von 1945 hat sich gelohnt: Mit dem Fall aber dürften sich noch so manche Gerichte beschäftigen. Wo die Rechtsordnungen zweier Staaten aufeinander stoßen, hat die Auslegung weiten Spielraum. Nur bleibt alle Exegese fruchtlos, weil russischerseits der politische Wille fehlt, die völkerrechtlich gebotene Rückkehr erbeuteter und gestohlener Kunstwerke zu ermöglichen. Darin liegt der eigentliche Skandal, nicht in dem – mindestens unglücklichen – Richterspruch von Potsdam.

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