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Kultur: Schächten: Was die Ausbildungsverordnung Fleischern vorschreibt

Wie eng die Fragen des Fleischergewerbes und die der Religionszugehörigkeit miteinander verknüpft sind, hat auch die Bundesbeauftragte für Ausländerfragen, Marieluise Beck, kürzlich erlebt. Auf ihrem Schreibtisch landete die Beschwerde eines moslemischen Schlachtermeisters, der die Grünen-Politikerin um Hilfe bei einem Problem mit der deutschen Fleischerausbildungsverordnung bat.

Wie eng die Fragen des Fleischergewerbes und die der Religionszugehörigkeit miteinander verknüpft sind, hat auch die Bundesbeauftragte für Ausländerfragen, Marieluise Beck, kürzlich erlebt. Auf ihrem Schreibtisch landete die Beschwerde eines moslemischen Schlachtermeisters, der die Grünen-Politikerin um Hilfe bei einem Problem mit der deutschen Fleischerausbildungsverordnung bat. Dort ist vorgeschrieben, erzählt Becks Sprecher Bernd Knopf, dass in Deutschland ein angehender Fleischermeister das Zerlegen einer Schweinehälfte am praktischen Beispiel lernen müssen. Sonst wird seine Ausbildung nicht anerkannt. Für moslemische Fleischermeister und Auszubildende, die sonst nie ein Schwein zu Fleisch verarbeiten würden, ist das ein Problem. Die Ausländerbeauftragte versucht nun, eine Lösung zu finden, die beiden Seiten gerecht wird.

"Es gibt bei solchen Konflikten viele Wege, wenn sich nicht eine Seite auf eine Sichtweise versteift", sagt Knopf. Die aktuelle Schächtungsklage vor dem Bundesverwaltungsgericht hält er deswegen für überzogen. Bisher sei der Konflikt zwischen dem deutschen Tierschutzgesetz und dem Schächtungsgebot so gelöst worden, dass mit Kurzzeitbetäubung gearbeitet wurde. Wenn jetzt der Angehörige einer islamischen Religionsgemeinschaft meint, er müsse unbedingt Tiere bei vollem Bewusstsein schächten, "dann ist das eine eigenwillige Koran-Interpretation", sagt Knopf. Einen Testfall für die deutsche Leitkultur sieht er im heute zu erwartenden Richterspruch aber nicht: "Unsere Verfassung ist eher auf Pluralität aus, als auf eine Leitkultur." Das sehe man auch an anderen Urteilen, "in denen die Religions- und Glaubensfreiheit immer sehr hoch gehängt wurde".

lvt

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