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Kultur: Schlink: Neues Urheberrecht ist vom Grundgesetz gedeckt

Der Rechtsexperte und Autor Bernhard Schlink ("Der Vorleser") hat die Reform des Urhebervertragsrechts begrüßt, die von Verlegern und Filmproduzenten abgelehnt wird. Die Neuregelung sei mit dem Grundgesetz vereinbar und auch nach europäischem Recht längst überfällig, sagte er in Berlin bei der Vorstellung eines Rechtsgutachtens für die Gewerkschaft ver.

Der Rechtsexperte und Autor Bernhard Schlink ("Der Vorleser") hat die Reform des Urhebervertragsrechts begrüßt, die von Verlegern und Filmproduzenten abgelehnt wird. Die Neuregelung sei mit dem Grundgesetz vereinbar und auch nach europäischem Recht längst überfällig, sagte er in Berlin bei der Vorstellung eines Rechtsgutachtens für die Gewerkschaft ver.di und den Deutschen Journalisten-Verband. Das Gesetz soll Ende Januar vom Bundestag behandelt werden. Es regelt die angemessene Vergütung für freie Mitarbeiter der Medien- und Buchbranche. Im Streitfall sollen Gerichte über die Höhe der Honorare entscheiden. Das Gesetz stelle sich gegen den Zeitgeist eines "angeblichen freien Spiels der Kräfte", sagte Schlink. Die Medienwirtschaft lehnt das Gesetz als Eingriff in die Tarifautonomie ab. Der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger erklärte, das Gutachten gehe an den Realitäten vorbei.

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