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So kann’s gehen: Darf der Großvater sich einmischen?

Unsere Schwiegertochter erlaubt es, dass bei meinem 16-jährigen Enkel dessen 14-jährige Freundin übernachten darf. Wir haben das Jugendamt gefragt, das offenbar keine Einwände sieht.

Unsere Schwiegertochter erlaubt es, dass bei meinem 16-jährigen Enkel dessen 14-jährige Freundin übernachten darf. Wir haben das Jugendamt gefragt, das offenbar keine Einwände sieht. Wie sehen Sie das? Dem Mädchen fehlt doch offensichtlich jedes Schamgefühl.

Es betrifft zwar nicht unbedingt alle Kinder, aber viele sind heute in einem früheren Alter reif für erotische Liebesbeziehungen, als das noch in Ihrer Jugend der Fall war. Insofern muss man es tolerieren, dass sich auch Gewohnheiten ändern. Man wird Jugendliche mit Ermahnungen oder gar Verboten von der Liebe und vom Sex nicht abbringen können. Dürfen sie zu Hause nicht zusammenkommen, besteht die Gefahr, dass sie sich im Park oder an anderen unwirtlichen, vielleicht sogar gefährlichen Orten treffen. Insofern kann ich Ihre Schwiegertochter verstehen, wenn sie die Kinder lieber wohlverwahrt im Zimmer des Sohnes aufgehoben weiß als an einem Ort, den sie selber nicht kennt. Ich gehe mal davon aus, dass Ihre Schwiegertochter Kontakt mit der Mutter des Mädchens hat, die muss natürlich auch einverstanden sein und wissen, wo sich ihre Tochter aufhält. Wenn sich die Freundin Ihres Enkels in dessen Familie wohlfühlt, muss man das nicht unbedingt als Mangel an Schamgefühl betrachten. Wichtig ist, dass niemand der Beteiligten Anstoß nimmt oder sich in dieser Situation irgendwie unwohl fühlt.

Grundsätzlich fände ich es gut, wenn die Eltern vor der ersten Übernachtung mit den Kindern darüber sprechen. Ich würde es nicht ermutigen, aber auch nicht mit Gewalt verhindern. Wenn man es einmal zulässt, dann bitte auch nicht murrend und mit schiefem Gesicht, sondern wirklich gastfreundlich. Als Großvater würde ich mich nicht einmischen. Irritation erkennen zu geben, ist einmal in Ordnung. Wenn das dann keine Folgen hat, sollten Sie nicht weiter darauf herumhacken. Das liegt schlicht nicht in Ihrem Verantwortungsbereich.

Bitte schicken Sie Ihre Fragen mit der Post (Der Tagesspiegel, „Immer wieder sonntags“, 10876 Berlin) oder mailen Sie an meinefrage@tagesspiegel.de.

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