zum Hauptinhalt

So kann’s gehen: Darf ich mich einmischen?

Immer wieder sonntagsfragen SieElisabeth Binder

Seit sich ein guter Freund und eine gute Freundin auf einer meiner Partys getroffen haben, ist der Freund unglücklich verliebt. Sie will nicht und war auf einer weiteren Party auch mal pampig zu ihm. Kann ich auf einer fairen Behandlung des Freundes bestehen, wenn ich beide zusammen einlade? Oder darf man sich gar nicht einmischen?

Einmischen sollte man sich nicht, das funktioniert auch nicht. Sie haben die beiden zusammengebracht, beim einen hat’s gefunkt, bei der anderen nicht. Natürlich trägt unerwiderte Liebe dazu bei, dass jemand eine traurige Ausstrahlung hat. Ihn nicht mehr einzuladen, wäre aber auch falsch. Vermutlich wäre es klug von dem Freund, die Einladung nicht anzunehmen, wenn ganz klar ist, dass wirklich jegliche Hoffnung vergeblich ist. Es kann ja auch sein, dass es Ihrer Freundin unangenehm ist, Gegenstand von Träumen zu sein, in denen sie gar nicht vorkommen will. Da legt man schon mal leicht was als Anbaggern aus, was vielleicht nur ein scheues Kompliment werden sollte. Sie können mit beiden unter vier Augen sprechen und sagen, dass die Partystimmung unter der Spannung leidet, und dass Sie sich fragen, wie man das beheben kann.

Auf jeden Fall sollten Sie beiden dazu raten, ihre Beziehung oder Nichtbeziehung untereinander zu klären. Seien Sie ruhig offen. Wenn Ihre Freundin Ihnen klar gesagt hat, dass der Typ für sie nicht in Frage kommt, sollten Sie noch vorhandene Hoffnungen ruhig dämpfen. Die Freundin könnten Sie bitten, möglichst rücksichtsvoll mit dem frustrierten Verehrer umzugehen. Es ist ja nicht zu viel verlangt, die Gefühle eines anderen Menschen zu achten, auch wenn sie einem nicht willkommen sind. Darauf gereizt zu reagieren ist menschlich zwar durchaus verständlich. Sie sollte ihm trotzdem nicht verkrampft aus dem Weg gehen, sondern ihm möglichst mit distanzierter Freundlichkeit begegnen.

Bitte schicken Sie Ihre Fragen mit der Post (Der Tagesspiegel, „Immer wieder sonntags“, 10876 Berlin) oder mailen Sie diese an: meinefrage@tagesspiegel.de

Zur Startseite